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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „eBay“

18. Januar 2021 Top-Urteil

Zu geringe Schöpfungshöhe: Werbetext fällt nicht unter Urheberrechtsschutz

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Urteil des LG Frankenthal vom 03.11.2020, Az.: 6 O 102/20

Grundsätzlich können auch einfache geistige Schöpfungen, aufgrund der sog. „kleinen Münze“, urheberrechtlich schutzfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für einen Gebrauchstext, auch wenn er ca. 1.500 Zeichen lang ist, wenn er sich in einer einfachen Aneinanderreihung von technischen Informationen erschöpft. Dies entschied das LG Frankenthal in seinem Urteil, indem es darum ging, ob der Verfasser eines Werbetextes seinen Konkurrenten wegen unerlaubter Nutzung seines Textes auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagen kann.

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04. November 2022

Werbeaussage „laborgeprüft“ ohne weitere Infos nicht unzulässig

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Urteil des LG Darmstadt vom 12.09.2022, Az.: 18 O 11/22

Das Werben mit dem Begriff "laborgeprüft" ist jedenfalls dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn er im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeschreibung steht und sich ersichtlich nicht auf ein konkretes Produkt bezieht. Dieser Umstand lässt nämlich nicht darauf schließen, dass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass das Produkt von einem neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft wurde.

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14. September 2022

Eine Zeichenkombination ist lediglich Gestaltungsmittel

Beschluss des KG Berlin 5. Zivilsenat vom 12.05.2022, Az.: 5 U 139/19

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der Vertrieb von Kapuzenpullovern mit dem Aufdruck „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ auf der Internetplattform eBay gegen das Recht an einer von der Beklagten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke verstößt. Ein entsprechendes Angebot zu solchen Kapuzenpullovern wurde zuvor von eBay mit der Begründung, Markenrechte verletzt zu haben, gelöscht. Der Vertreiber des Angebots klagte gegen die Entscheidung eBays. Das Landgericht Berlin gab der Klage des Vertreibers mit der Begründung statt, dass es an einer markenmäßigen Nutzung des Aufdrucks „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ fehle. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wies der Senat zurück, da bei einem auf einem Kleidungsstück abgedruckten Zeichen oder einer Zeichenkombination, die dem angesprochenen Verkehr als „Botschaft nach außen“ entgegentritt, der angesprochene Verkehr in den Zeichen lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erkenne.

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03. September 2019

Textilbezeichnungen müssen in deutscher Sprache erfolgen

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Urteil des OLG Stuttgart vom 18.10.2018, Az.: 2 U 55/18

Ein Online-Fahrradhändler hatte in Deutschland ein Produkt im Angebot, bei welchem die Angaben teilweise in englischer Sprache vorhanden waren. Dies ist gemäß der TextilKennzVO verboten, da die Angaben komplett in der Amtssprache des Staates hätten erfolgen müssen, ergo in deutsch. Eine Ausnahme wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber eine andere Sprache im Gesetz vorgeschrieben hätte, was er aber nicht getan hat. Ebenfalls deklarierte der Händler Stoffe ungenau, wodurch er beim Kunden eine Fehlvorstellung hervorrufen könnte, die ihn in seiner Kaufentscheidung beeinflussen könnte, was unlauteren Wettbewerb indiziert.

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08. Januar 2019

Angabe der Kontrollbehörde bei Verkauf von Bio-Lebensmitteln im Internet

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Urteil des OLG Celle vom 11.09.2018, Az.: 13 W 40/18

Werden Lebensmittel im Internet unter der Bezeichnung „Bio“ angeboten, ist die Codenummer der entsprechenden Kontrollbehörde anzugeben. Diese Information ist für den Verbraucher von erheblichem Interesse für die Entscheidungsfindung zum Kauf eines biologisch zertifizierten Produkts; die Nichtangabe dieser Information stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Nicht erforderlich ist es hingegen, die Codenummer in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Angebot oder sogar direkt auf der Produktangebotsseite anzugeben. Es genügt, wenn die Angabe beispielsweise auf einer verlinkten Seite erfolgt.

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19. Juli 2018

Selektives Vertriebssystem für Nahrungsergänzungsmittel zulässig

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Urteil des OLG Hamburg vom 22.03.2018, Az.: 3 U 250/16

Ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika darf Vertriebshändlern im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystems wirksam den Vertrieb über bestimmte Online-Plattformen untersagen. Eine Einschränkung Online-Vertriebs, insbesondere auch der Ausschluss des Verkaufs über Internetmarktplätze Dritter ist demnach auch bei Nicht-Luxusgütern möglich, wenn die vertriebenen Waren von hoher Qualität sind und der Vertrieb auf begleitende Beratungs- und Betreuungsleistungen für den Kunden ausgerichtet ist. Eine entsprechende Regulierung des Internetvertriebs kann dann zulässig sein, wenn dadurch das Produktimage und die dazu beitragende Praxis einer kundenbindenden Beratung gewahrt werden sollen.

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23. Februar 2018

Keine gesteigerten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software auf Datenträgern

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Urteil des LG Hamburg vom 09.11.2017, Az.: 327 O 301/17

Bietet ein Verkäufer gebrauchte Softwareprodukte in Form von Originaldatenträgern zum Verkauf an, so treffen ihn keine erweiterten Informationspflichten gegenüber dem Käufer. Das LG Hamburg gab in diesem Zusammenhang einem Softwareanbieter Recht, der bei eBay ein gebrauchtes Microsoft Office-Datenpaket als Originaldatenträger angeboten hatte. Ein Mitbewerber hatte sich gegen dieses Vorgehen mit der Begründung gewandt, dass das Angebot gemäß §§ 5a, 5 UWG irreführend sei, da dem Kaufinteressenten wesentliche Informationen zu Nutzungsbestimmungen bezüglich der Software vorenthalten worden seien. Da es sich bei der Software allerdings um einen original Microsoft Datenträger handelte, benötigte der Verbraucher nach Ansicht des Gerichts keine weiteren Informationen über die im Angebot enthaltenen Angaben hinaus. Der Sachverhalt sei nicht zu vergleichen mit Fällen, in welchen der Verkauf reiner Produktschlüssel vorlag.

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05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

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Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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21. März 2017

Zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufen auf eBay

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Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16

Ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ist als gewerblicher Händler im Sinne von § 3 I UWG einzuordnen, wenn mittels professionell ausgestalteter Auktionen das großumfängliche Angebot neuwertiger Artikel eines bestimmten Produktsortiments erfolgt. Unerheblich ist dabei, ob die strittigen Verkaufsstücke ursprünglich von Familie oder Bekannten zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Gesamterscheinungsbild der getätigten Verkäufe auf einen planmäßig und dauerhaften Erwerb und damit eine bestehende Unternehmereigenschaft schließen lassen.

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19. August 2016

Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

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Urteil des AG Köln vom 23.05.2016, Az.: 142 C 566/15

Das Angebot eines Klebebands auf Ebay muss neben dem Gesamtpreis für das Produkt auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) enthalten. Beide Preise müssen dabei unmissverständlich, klar und gut lesbar sein, der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick erkennen können. Damit soll dem Endverbraucher der Preisvergleich erleichtert werden, vorliegend wäre also die Angabe des Preises pro Meter oder Quadratmeter erforderlich gewesen.

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