VG Düsseldorf: Keine Datenlöschung vor vollständiger DSGVO-Auskunft
Das VG Düsseldorf befasste sich mit einer Verwarnung der Datenschutzaufsicht, nachdem ein Betroffener wegen einer Werbe-E-Mail Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangte und die Verantwortliche seine Daten löschte. Das Gericht stellte klar, dass auch die Löschung eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO voraussetzt und ohne Löschbegehren bzw. Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO nicht vor Abschluss der Auskunftserteilung erfolgen darf. Unternehmen müssen Daten daher bis zur vollständigen, fristgerechten Auskunft vorhalten; die Klage blieb ohne Erfolg.

