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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Datenvolumen“

22. November 2021

Lockangebot zur Kontaktaufnahme durch Mobilfunkanbieter irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vm 16.09.2021, Az.: 6 U 133/20

Ein Mobilfunkanbieter bot dem Kläger zusätzliches Datenvolumen an, wenn er zurückriefe. Dieser hatte zuvor seinen Mobilfunkvertrag bei besagtem Anbieter gekündigt. Beim Rückruf wurde ihm sodann mitgeteilt, dass er das zusätzliche Datenvolumen nur bekomme, wenn er die Kündigung zurückziehe. Dies stellt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar, welche auch geeignet ist zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen. Das Angebot war als Anreiz zur Kontaktaufnahme gedacht, um so im direkten Gespräch den Gesprächspartner leichter zu einer Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses zu überzeugen.

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15. April 2016

Drosselung bei „unbegrenztem Datenvolumen“ nicht zulässig

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Urteil des LG Potsdam vom 14.01.2016, Az.: 2 O 148/14

Wird ein Mobilfunktarif mit der Leistungsbeschreibung „Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“ beworben, so ist eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltene Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auch dann unzulässig, wenn die Internetverbindung nach Erreichen der vereinbarten Verbrauchsgrenze immer noch mittels einer deutlich reduzierten Datenrate hergestellt werden kann. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dem Begriff des „unbegrenzten Datenvolumens“ die dauerhafte Möglichkeit der Internetnutzung mittels einer zumutbaren Datenaustauschgeschwindigkeit. Gemessen am heute üblichen Nutzungsverhalten des mobilen Internets kommt die Reduzierung der Übertragungsrate in den Kilobit-Bereich dabei einer unzulässigen Nichtleistung seitens des Telekommunikationsunternehmens gleich.

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16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

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Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

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29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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03. Mai 2012

Unzulässige Werbung mit „Unbegrenzt Internet Surfen“

Urteil des LG Kiel vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12

Die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Internet Flat 500" und "Unbegrenzt Internet Surfen" ist irreführend, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Surfgeschwindigkeit nach dem Erreichen von 500 MB auf eine für den Kunden faktisch unbrauchbare Downloadgeschwindigkeit gedrosselt wird.
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14. April 2009

Unbegrenzte Datenflatrate darf nicht gedrosselt werden

Urteil des LG Hamburg vom 27.08.2008, Az.: 315 O 360/08 Irreführend, da nicht mit den wirklichen Verhältnissen im Einklang stehend und damit wettbewerbswidrig i.S.d. § 5 UWG ist es, mit einer unbegrenzten Datenflatrate zu werben und nach der Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit für Download- und Uploadvorgänge des Benutzers massiv zu verringern. Auch eine Klarstellung durch Sternchenhinweis steht dem im klaren Widerspruch.
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