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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Button-Lösung“

17. Februar 2026

LG Karlsruhe beanstandet Starlink-Checkout: Unklare Pflichtangaben, fehlerhafte Button-Gestaltung und Defizite beim Kündigungsprozess

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2026, Az. 13 O 25/25 KfH

Das LG Karlsruhe rügt im Online-Bestellprozess von Starlink mehrere verbraucherschützende Pflichtverstöße – von unklaren bzw. unvollständigen Informationen bis hin zur rechtlich problematischen Gestaltung des Bestellbuttons. Verbraucher müssen vor dem entscheidenden Klick so informiert werden, dass Preis, Leistung und Vertragsfolgen transparent und eindeutig erkennbar sind. Das Gericht nimmt zudem die Anforderungen an eine leicht auffindbare und einfach nutzbare Online-Kündigung in den Blick und macht deutlich: „Hürden“ im Digitalprozess gehen zulasten des Anbieters.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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13. März 2012

Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Deutsche Bundestag hat am 02.03.2012 ein Gesetz verabschiedet, welches insbesondere 2 wichtige Konsequenzen für den Online-Fernabsatzhandel mit sich bringt: Zum einen wurde durch das Gesetz (in Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011) die sog. "Button-Lösung" in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen wurden die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmers bei Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern konkretisiert und erweitert.
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