Kosmetik-Produkt der Hautpflege als Präsentationsarzneimittel?
Ein Kosmetik-Produkt, welches der Hautpflege dient, ist nicht schon allein deshalb ein Präsentationsarzneimittel, weil es zusammen mit einer Hautkrankheit eingesetzt werden soll. Vielmehr entscheidend ist, ob der angesprochene Verkehrskreis die Zweckbestimmung des Produkts anhand von objektiven Merkmalen als Pflegeprodukt oder zur Behandlung einer bestimmten Krankheit einordnet.