Veranlassen von Bewertungslöschung genügt
Urteil des OLG Köln vom 11.03.2009, Az.: 6 U 222/08
Übernimmt ein Käufer die Pflicht, zukünftig entsprechende Bewertungen auf einer Internethandelsplattform zu unterlassen und die Löschung der streitigen Bewertung zu veranlassen, so ist dies keine Löschungsgarantie. Bemühungen, die Löschung beim Portalbetreiber zu erreichen, sind insoweit ausreichend, wenn der Käufer nicht die technische Befugnisse hat, dies selbst zu tun. Das mehrmalige Nachsuchen zur Löschung der Bewertung erfüllt die eingegangene Beseitigungsverpflichtung.
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Übernimmt ein Käufer die Pflicht, zukünftig entsprechende Bewertungen auf einer Internethandelsplattform zu unterlassen und die Löschung der streitigen Bewertung zu veranlassen, so ist dies keine Löschungsgarantie. Bemühungen, die Löschung beim Portalbetreiber zu erreichen, sind insoweit ausreichend, wenn der Käufer nicht die technische Befugnisse hat, dies selbst zu tun. Das mehrmalige Nachsuchen zur Löschung der Bewertung erfüllt die eingegangene Beseitigungsverpflichtung.