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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Arzneimittelrecht“

29. Mai 2012

Co-Box als Versandapotheke

Beschluss des VGH Hessen vom 15.03.2012, Az.: 7 B 371/12

Das Aufstellen einer Co-Box (Bestellterminal) in einem Drogeriemarkt zum Zwecke des Verkaufs von Arzneimitteln stellt kein Betreiben einer Präsenz-Apotheke dar. Ein aufgestelltes Bestellterminal in Verbindung mit einer Bildschirmberatung durch einen Apotheker und die gleichzeitige Einrichtung einer Pick-up-Station (Abholstelle) für die Arzneimittel, ist vielmehr als Versandapotheke zu erkennen.
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30. April 2012

iPad als Werbegabe

Urteil des LG Freiburg vom 23.04.2012, Az.: 12 O 44/12 Die kostenlose aber umsatzabhängige Gabe eines iPad an Augenoptiker durch einen Brillenglashersteller stellt, sofern das iPad zur Kundenberatung eingesetzt wird, keine unzulässige Werbegabe dar. Es kann angenommen werden, dass die Gewährung des iPad weniger dazu dienen soll, die Optiker dazu anzureizen, verstärkt die Gläser des jeweiligen Herstellers zu verkaufen. Vielmehr hat das iPad die Aufgabe, den Absatz des Augenoptikers, soweit es um von dem Brillenglashersteller hergestellte Gläser geht, zu fördern.
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27. April 2012

Störerhaftung der Medien

Urteil des OLG Köln vom 03.02.2012, Az.: 6 U 76/11 Die von der Rechtsprechung zur sogenannten Störerhaftung der Medien entwickelten Kriterien können, obwohl die Rechtsfigur der Störerhaftung für das Lauterkeitsrecht inzwischen aufgegeben worden ist, für diese Beurteilung weiter herangezogen werden. Danach beschränkt sich die Prüfpflicht angesichts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) und wegen des im Anzeigengeschäft herrschenden Zeitdrucks grundsätzlich auf die Vermeidung grober und eindeutiger, unschwer erkennbarer Verstöße. Dem Verleger einer Zeitschrift ist es zuzumuten, Werbeanzeigen auf ihre Wettbewerbswidrigkeit hin zu kontrollieren. Dies gilt vor allem im Bereich der Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer Schlankheitswerbung und wenn dem Verleger die Wettbewerbswidrigkeit aufgrund einer vorherigen Abmahnung bezüglich des beworbenen Produkts bekannt ist.
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05. April 2012

Werbung verboten, Information erlaubt

Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 223/06 Das Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (10 Abs. 1 HWG) gilt nicht für solche Informationen auf einer Internetseite, die nur denjenigen zugänglich sind, die sich selbst um sie bemühten, und entweder in der getreuen Wiedergabe der Umhüllung eines solchen Mittels und/oder in der wörtlichen und vollständigen Wiedergabe der Packungsbeilage und/oder in der von der zuständigen Behörde genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Mittels bestehen.
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05. März 2012

Werbung für Arzneimittel mit einem Gewinnspiel

Urteil des OLG Nürnberg von 20.12.2011, Az.: 3 U 1429/11 Die Durchführung eines Gewinnspiels für ein Arzneimittel, in einer Apotheken-Zeitschrift, die sich an Apothekenpersonal richtet, ist mit dem Heilmittelwerbegesetz vereinbar, wenn der Teilnehmende im Interesse des Werbenden eine adäquate, wirtschaftliche Gegenleistung erbringt. Es fehlt an einer Gegenleistung, wenn die Preisfragen ohne weiteres von dem angesprochenen Fachkreis beantwortet werden können. Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ist darin zu sehen, dass das beworbene Medikament durch den Beworbenen einem Kranken empfohlen wird, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile angezeigt gewesen wäre.
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12. Oktober 2011

Sind kostenlose Arzneimitteldatenbanken wettbewerbswidrig?

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 13/10 Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 Fortbildungs-Kassetten).
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12. Oktober 2011

„Falsch“bezeichnung schadet nicht!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 26.05.2011, Az.: 3 U 165/10 Ein Stickstoffmonoxid-Stickstoffgasgemische ist auch dann ein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn es zwar als technisches Gasgemisch bezeichnet wurde aber die Reinheit und Konzentration eine Bestimmung als Arzneimittel nahe legt.
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21. September 2011

Versand von Defekturarzneimitteln

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 129/09 Ein Apotheker, der eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln hat, darf auch die von ihm hergestellten Defekturarzneimittel aufgrund dieser Erlaubnis bundesweit versenden.
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16. August 2011

Werbung mit einer gesundheitlichen Wirkung nur bei wissenschaftlichem Nachweis

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.07.2010, Az.: 4 U 12/04 Ein Apotheker warb mit einem Werbeflyer gegenüber anderen Apothekers für ein Nahrungsergänzungsmittel. Hierbei wurde der Eindruck vermittelt es gebe ein grundsätzliches Problem einer „Übersäuerung“ bzw. "Verschlackung" mit gravierenden Folgen. Diese Säure würde im Bindegewebe deponiert werden und zu einer "panzerartige Verhärtung" führen und damit zur "Orangenhaut" (Cellulite). Das Produkt des Apothekers schütze hiervor. Da diese Werbeaussage nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist, ist sie irreführend und damit unlauter. 
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23. Juni 2010

Bestimmter Unterlassungsantrag für Arzneimittelwerbung ohne Pflichtangaben

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 202/07

Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel zu unbestimmt. Soweit die Verletzungshandlung aber unstreitig ist und sich das mit dem Antrag Begehrte aus dem Sachvortrag des Klägers eindeutig ergibt, führt die Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut in der Formulierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit. Gesetzliche Ausnahmetatbestände müssen nicht in den Unterlassungsantrag aufgenommen werden, wenn dieser die konkrete Verletzungshandlung beschreibt. Ist der Antrag aber über die konkrete Verletzungshandlung hinaus allgemein abstrakt gefasst, müssen gesetzliche Ausnahmen mit aufgenommen werden, da dieser ansonsten auch erlaubte Verhaltensweisen erfassen würde.

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