Vorsicht bei der Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken
Es muss derjenige, der eine Apotheke betreibt darauf achten, dass bei der Vergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten, keine Geschenke zusätzlich an den Verbraucher übergeben werden. Hierfür in Betracht kommen beispielsweise die typischen Gutscheine von geringem Wert. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass ansonsten ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausbrechen würde.