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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „App-Rabatt“

16. Juni 2026

App-Rabatte sind keine Altersdiskriminierung

Urteil des OLG Bamberg vom 18.03.2026, Az.: 3 UKl 16/25 e

App-basierte Rabatte eines Lebensmittel-Discounters stellen keine Diskriminierung älterer Verbraucher dar. Das OLG Bamberg verneinte eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Alters, da die App allen Verbrauchern ab 14 Jahren offensteht und die Nutzung technischer Geräte nicht in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fällt. Auch der Ausschluss von Kindern unter 14 Jahren ist sachlich gerechtfertigt, weil die App personenbezogene Daten und möglicherweise Kaufverhalten speichert und deshalb Belange des Jugendschutzes berührt.

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28. April 2026

Keine Diskriminierung durch PENNY-Rabatte-App

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.04.2026, Az.: I-13 UKl 7/25

Das OLG Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die PENNY Markt GmbH abgewiesen. Rabatte, die eine Nutzung der PENNY-App voraussetzen, stellen nach der mündlichen Urteilsbegründung keine Benachteiligung wegen Alters oder Behinderung dar. Maßgeblich sei, ob ältere oder behinderte Personen die App grundsätzlich nutzen wollten, daran aber aus Alters- oder Behinderungsgründen gehindert seien. Allgemeine Statistiken zur geringeren Internetnutzung älterer Menschen genügen hierfür nicht.

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