Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden
![© sharpi1980 - Fotolia.com](https://www.kanzlei.biz/wp-content/uploads/2019/06/Klagebefugnis_Paragraphen_Waagschale_500px-160x144.jpg)
Die wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes hängt nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitglieder ab. Nach § 8 III Nr. 2 UWG muss einem Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Außerdem müssen laut OLG Frankfurt – insbesondere da es sich in diesem Fall bei den Mitgliedern fast ausschließlich um eBay-Verkäufer handelt – die Marktbedeutung und das wirtschaftliche Gewicht mit einbezogen werden.