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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „allgemeine Marktstörung“

25. November 2011

AGB-Klausel nicht wettbewerbswidrig!

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.10.2011, Az.: 6 U 267/10

Folgende AGB-Klausel verstößt nicht gegen § 307 BGB und ist deshalb auch nicht wettbewerbswidrig: Der Vertrag beginnt am […] und wird auf 5 Jahre [alternativ „3 Jahre“] fest geschlossen. Er kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um dieselbe Laufzeit.
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