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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „AdWords“

23. März 2010 Top-Urteil

Google AdWords

© Studiom1
Urteile des EuGH vom 23.03.2010, Az.: C-236/08, C-237/08, C-238/08

Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.

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17. März 2009

„pcb“

Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 139/07

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird, als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.
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02. Dezember 2008

Keyword-Advertising/Schlüsselwort-Werbung

Urteil des KG Berlin vom 26.09.2008, Az.: 5 U 186/07

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist. ...
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14. Oktober 2008

Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2008, Az.: 6 W 17/08

Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.
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09. August 2007

Die Benutzung eines Markennames in Regel von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar und somit auch eine Markenrechtsverletzung

Urteil des OLG Stuttgart vom 09.08.2007, Az.: 2 U 23/07 Durch die Verwendung eines fremden Kennzeichens als KeyWord für eine Google-Ad-Words-Anzeige wird das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst. Dadurch kann der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als keyword den Nutzer zu seinen eigenen Werbeanzeigen und über diese mittles Link zu seiner Homepge führen, wo sein Unternehmen und sein Produktangebot dargestellt wird. Hierin liegt nach Ansicht des OLG Stuttgart eine kennzeichenmäßige Benutzung vor.
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