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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

09. Juli 2019

BGH äußert sich zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen

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Urteil des BGH vom 26.04.2018, Az.: I ZR 248/16

a) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt grundsätzlich vor, wenn mit einer Vielzahl von Abmahnungen ein im Verhältnis zum Jahresgewinn des Abmahnenden existenzbedrohender Verfolgungsaufwand verbunden ist, und für ihn an der Rechtsverfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse besteht.

b) Bei der für die Prüfung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen gegenüber Händlern erforderlichen Gesamtbetrachtung der maßgeblichen Umstände kann zu berücksichtigen sein, dass der Abmahnende wegen der von ihm beanstandeten Werbeaussagen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller erwirkt hat.

c) Fehlt jedes wirtschaftlich nennenswerte Interesse an der Rechtsverfolgung, so entfällt die Indizwirkung einer im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit sehr umfangreichen Abmahntätigkeit für einen Rechtsmissbrauch nicht dadurch, dass der Abmahnende sich zuvor bemüht hat, die Wettbewerbsverstöße ohne ausufernde Abmahntätigkeit einfach und kostengünstig abzustellen.

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15. März 2019

Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ zulässig

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Pressemitteilung Nr. 28/19 zum Urteil des BGH vom 07.03.2019, Az.: I ZR 225/17

Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ zur Bewerbung von Sporttextilien stellt keinen Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz dar. Die Werbung mit diesen Angaben sei nicht geeignet, die Gefahr von unmittelbaren Verwechslungen der beworbenen Produkte mit den vom Internationalen Olympischen Komitee erbrachten Dienstleistungen oder vertriebenen Produkten auszulösen. Außerdem liege kein Ausnutzen der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen vor. Die in der angegriffenen Werbung abgebildete Medaille in der Hand eines Sportlers stelle zudem nicht per se ein olympisches Motiv dar, weshalb sie nicht in den Schutzbereich des Olympia-Schutzgesetzes falle.

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11. Dezember 2018

Anforderungen an Aufklärungspflichten bei Mehrfachabmahnung

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Beschluss des LG Würzburg vom 27.09.2018, Az.: 1 HK O 1487/18

Ein Fall der Drittunterwerfung liegt dann vor, wenn der für die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung Verantwortliche abgemahnt wird, er jedoch zuvor bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten wegen derselben Verletzungshandlung abgegeben hat. In einem solchen Fall muss der (erneut) Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten gegenüber dem Zweitabmahnenden erfüllen. Ein pauschaler Hinweis auf eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung genügt diesen Anforderungen nicht. Vielmehr muss der Abgemahnte den Zweitabmahner detailliert informieren, damit dieser zuverlässig beurteilen kann, ob die Wiederholungsgefahr durch die bereits abgegebene Unterlassungserklärung erloschen ist. Darunter fallen Angaben über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Höhe der Vertragsstrafe. Entsteht dem Zweitabmahner durch eine nicht ausreichend erfolgte Aufklärung ein Schaden (hier: die Kosten der Unterlassungsklage), kann der Zweitabmahner diesen Schaden gem. § 280 BGB geltend machen.

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27. November 2018

Datenschutzrechtliche Abmahnungen eingeschränkt möglich

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Urteil des OLG Hamburg vom 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17

Die Datenschutzrichtlinie sowie die Datenschutzgrundverordnung enthalten grundsätzlich kein abschließendes Sanktionssystem, das einer zivilrechtlich begründeten Verfolgung von Verletzungen der Datenschutzvorschriften durch Mitbewerber nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG entgegenstünde. Allerdings erklärt das Datenschutzrecht unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Erhebung und Nutzung von sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten auch ohne gesonderte Einwilligung des Patienten für zulässig. In diesen Fällen ist die „betroffene Person“ kein am Markt teilnehmender Mitbewerber, sondern in ihrer Eigenschaft als Patient und Träger von Persönlichkeitsrechten angesprochen.

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13. November 2018

„Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführende Werbung

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Urteil des LG Köln vom 18.09.2018, Az.: 31 O 376/17

Eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für den Vergleich von Autoversicherungen kann als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG einzustufen sein. Bei dem angesprochenen Verkehrskreis kann durch das Garantieversprechen die Annahme entstehen, dass das Vergleichsportal die Gewähr dafür übernimmt, dass auf dem gesamten Markt keine günstigere KFZ-Versicherung zu finden sei. Sind außerhalb des Vergleichsportals tatsächlich jedoch Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden, ist die Werbung irreführend.

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16. Oktober 2018

eBay-„Minigalerie“-Ansicht: Grundpreisangabe notwendig?

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Urteil des OLG Stuttgart vom 15.02.2018, Az.: 2 U 96/17

Eine von eBay erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produkts ist nur als Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung zu verstehen, wenn sie den Kunden in die Lage versetzt, eine Kaufentscheidung treffen zu können. In vorliegendem Fall ist aufgrund der geringen Größe weder Material oder Einsatzgebiet des Produkts erkennbar. Weil die fehlenden Informationen wesentlich und preisbestimmend sind, ist der Kunde gerade noch nicht in der Lage, eine Kaufentscheidung zu treffen. Mangels Angebots im Sinne der PAngV bedarf es an dieser Stelle auch noch keiner Grundpreisangabe gem. § 2 PAngV.

Ein am Gesetzeswortlaut gehaltenes Unterlassungsversprechen bezüglich einer Werbung ohne Grundpreis-Angabe kann im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass die Verpflichtung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

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02. Oktober 2018

Unzureichende Datenschutzerklärung nach DSGVO stellt abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar

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Beschluss des LG Würzburg vom 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18

Werden auf einer Webseite personenbezogene Daten erhoben, kann eine lediglich 7-zeilige Datenschutzerklärung nicht den Vorgaben der seit spätestens dem 25.05.2018 umzusetzenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Dass personenbezogene Daten überhaupt erhoben werden, ist bereits durch das Vorhalten eines Kontaktformulars für Webseitenbesucher indiziert. Insbesondere muss der Betreiber einer solchen Webseite bei der Erhebung solcher Daten sein Internetangebot verschlüsseln. Die fehlende Verschlüsselung oder auch eine unzureichende Datenschutzerklärung stellt dabei einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß gem. § 3a UWG dar; als Streitwert sind im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens in einem solchen Fall EUR 2.000,00 anzusetzen.

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13. November 2017

Werbung mit ®-Symbol ohne Markeneintragung ist unzulässig

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Urteil des LG Köln vom 26.11.2016, Az.: 33 O 64/15

Bei Werbung mit dem ®-Symbol muss auch eine entsprechende Markeneintragung oder Lizenzinhaberschaft des Werbenden vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Irreführung potentieller Kunden. Dies gilt auch, wenn die Werbung ausschließlich in einem Produktkatalog für spezifische Fachkreise erscheint. Für den Unterlassungsanspruch ist es ebenfalls irrelevant, wenn ein solcher Werbedruck lediglich aufgrund eines redaktionellen Versehens entstanden ist.

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07. November 2017

Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.12.2016, Az.: 6 U 229/15

Durch die Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch ein Fondsunternehmen wird nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwälten besteht insoweit schon kein Wettbewerbsverhältnis, da die Parteien keine gleichartigen Leistungen anbieten. Des Weiteren besteht ein solches Verhältnis nicht, da das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen nicht gleichwohl beeinträchtigt. Eine bloße Beeinträchtigung der Absatzinteressen reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses jedoch nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt.

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03. November 2017

Zur irreführenden Werbung von Briefkästen und der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

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Urteil des OLG Celle vom 08.12.2016, Az.: 13 U 72/16

Wird für Briefkästen mit deren besonderen Umweltfreundlichkeit oder deren geprüften Qualität geworben, so liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn die Kontrolle intern und nicht durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgt, da dies vom Verbraucher erwartet wird.

Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung wurde vom Gericht nach einer umfassenden Gesamtabwägung verneint. Ein Missbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG liegt dann vor, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden. Ein derartiges Verhalten wurde der Klägerin allerdings nicht nachgewiesen, allein die Aussprache von 203 Abmahnungen reiche hierfür insbesondere nicht aus. Der Verletze ist auch nicht darauf beschränkt, allein gegen den Hersteller vorzugehen.

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