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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB“

23. September 2024

Verbraucher können rechtswidrige Payout Fee nicht zurückfordern

Urteil des BGH vom 11.09.2024, Az.: I ZR 168/23

Wie schon das OLG Rostock in seinem Urteil vom 15. November 2023 (Az.: 2 U 15/21) entschied nun auch der BGH, dass eine sogenannte Payout Fee – eine Rückerstattungsgebühr – als Allgemeine Geschäftsbedingung unzulässig sei, da es sich um keine eigenständige vergütungsfähige Leistung, sondern eine bestehende vertragliche Verpflichtung handelt. Jedoch ergibt sich daraus für die klagenden Verbraucherschützer kein Beseitigungsanspruch auf Rückzahlung dieser einbehaltenen Gebühren an die Verbraucher. Ein solcher Anspruch widerspräche der Systematik des kollektiven Rechtsschutzes, da er im Gegensatz zu den vom Gesetzgeber vorgesehen Ansprüchen verschuldensunabhängig wäre.

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