Streit um Käseform: Schutzumfang geschützter Ursprungsbezeichnungen

Der Sinn und Zweck, der sich hinter geschützten Ursprungsbezeichnungen verbirgt, ist der Schutz des Namens von Lebensmitteln. Der EuGH hat nun entschieden, dass von diesem Schutzumfang unter Umständen auch das visuelle Erscheinungsbild des Lebensmittels und damit beispielsweise auch die Form erfasst sein kann. Anlass zu dieser Entscheidung bot der Streit um die französische Käsesorte "Morbier", die durch ihren schwarzen Streifen Bekanntheit erlangte.