Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ im Wettbewerbsrecht
Die Möglichkeit, bei Wettbewerbsverstößen im Internet dank des "fliegenden Gerichtsstands" den Gerichtsstand frei zu wählen, wurde durch die Reform des Gesetzes zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerbs abgeschafft. Das OLG Düsseldorf bekräftigte nun die Neuregelung in einer aktuellen Entscheidung, in dem es das LG Düsseldorf für unzuständig erklärte. Ziel der Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands" ist die Verringerung der Missbrauchsgefahr, die bei einer freien Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Gerichtsstands besteht.