Keine Schweizer Flagge auf Taschenmessern aus China

Der Schweizer Hersteller der "Schweizer Taschenmesser" reichte vor dem Landgericht München I eine Unterlassungsklage gegen einen Vertreiber ähnlicher Taschenmesser ein. Dieser verwendet rotes Plastik, die Aufschriften "Switzerland" bzw. "Swiss", die Schweizer Flagge und deren Bestandteile auf Verpackung und Produkten. Begründet wurde das Ersuchen mit der Ausnutzung des guten Rufs des Herkunftslandes in unlauterer Weise mittels der verwendeten Symbole.