Internet-Portal Parship darf sich nicht „Deutschlands größte Partnervermittlung“ nennen

Die Online-Partnervermittlung Parship bewarb ihr Angebot jahrelang mit dem Slogan „Deutschlands größte Partnervermittlung“. Damit ist nun Schluss: Das Oberlandesgericht München entschied mit Urteil vom 8. November 2018 (Az.: 6 U 454/18), dass sich das Internet-Portal nicht als „Deutschlands größte Partnervermittlung“ bezeichnen darf. Die Richter gaben dem Konkurrenten LoveScout24 Recht, der bezüglich des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt hatte.