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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

04. Mai 2005

Werbung mit „statt“-Preisen

Urteil des BGH vom 04.05.2005, Az.: I ZR 127/02 Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags, nach dem die Werbung mit der Gegenüberstellung des jetzigen mit einem "statt"-Preis untersagt werden soll, wenn nicht „deutlich und unübersehbar“ darauf hingewiesen wird, welcher Preis zu Vergleichszwecken herangezogen wird. Eine Abschlußerklärung muß dem Inhalt der einstweiligen Verfügung entsprechen und darf allenfalls auf einzelne in der Entscheidung selbständig tenorierte Streitgegenstände beschränkt werden, damit sie die angestrebte Gleichstellung des vorläufigen mit dem Hauptsachetitel erreichen kann und das Rechtsschutzbedürfnis für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage entfallen läßt.
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14. April 2005

Missbräuchliche Registrierung gleich lautender Domains (Advanced Microwave Systems)

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 14.04.2005, Az.: 5 U 74/04 Die Antraggegner ließen Ende 2003 die streitgegenständlichen vier Internet-Domains, die wesentliche Bestandteile der Unternehmensbezeichnung der Antragstellerin beinhalten, für sich registrieren und leiteten Interessenten von dort mit einem Link auf die homepage des Antraggegner weiter. Die Antragsstellerin beanstandete das Verhalten der Antraggegner als marken- und wettbewerbswidrig. Sie ist der Auffassung, die Antraggegner legten es darauf an, bei den angesprochenen Verkehrskreisen Verwechslungen zwischen den Parteien hervorzurufen.
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07. April 2005

Hinweispflicht bezüglich Lieferfrist

Urteil des BGH vom 07.04.2005, Az.: I ZR 314/02 Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.
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07. April 2005

Zulässigkeit eines vorbereiteten Kündigungsschreibens

Urteil des BGH vom 07.04.2005, Az.: I ZR 140/02 Es ist grundsätzlich zulässig, einem vertraglich noch gebundenen Kunden dadurch bei einer ordentlichen Kündigung zu helfen, daß ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorgelegt wird, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist. Ein solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände weder als unangemessen unsachliche Einflußnahme auf Verbraucher noch als unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen.
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23. März 2005

Access-Provider-Vertrag

Urteil des BGH vom 23.03.2005, Az.: III ZR 338/04 Zur rechtlichen Einordnung eines Vertrags über die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Provider-Vertrag).
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02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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03. November 2004

Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei eBay

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.
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08. Juli 2004

Irreführende Preisgestaltung eines Formulars

Urteil des BGH vom 08.07.2004, Az.: I ZR 142/02 Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
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