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Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
02. Dezember 2008
Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 126/06
a) Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht nach Art. 11, 110a Abs. 5 Satz 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Territoriums der Gemeinschaft genügt - auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemeinschaft bekannt sein konnte - den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht. ...
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26. November 2008
Pressemitteilung Nr. 216/2008 des BGH zum Urteil vom 20.11.2008, Az.: I ZR 122/06
Es ist irreführend mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
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20. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 10.06.2008, Az.: 4 U 37/08
Eine automatische IP-Sperre über ein Schutzsystem ist keine wettbewerbsrechtliche Behinderung, wenn diese die Gefahr einer Betriebsstörung abwehrt. Eine solche kann bei einer immensen Anzahl von Seitenaufrufen innerhalb einer kurzen Aufruffrequenz über einen längeren Zeitraum angenommen werden, da dieses Verhalten nicht mehr im Berich des normalen Kundenverhaltens liegt.
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18. November 2008
Beschluss des OVG NRW vom 30.10.2008, Az.: 13 A 2394/07
Eine als Befristung der Frequenzzuteilung bezeichnete Nebenbestimmung ist inhaltlich keine Bedingung. Bei der Verlängerung der bereits erteilten Frequenzzuteilung handelt es sich - wie auch bei der Erstzuteilung - um eine gebundene Entscheidung, so dass die Zuteilungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Verlängerung besteht.
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18. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 01.03.2007, Az.: 4 U 142/06
Wird durch eine Software "Suchmaschinenspamming" durchgeführt, ist die Kennzeichnung als Spam als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren. Bei der Beurteilung, ob auch ein Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Behauptung vorliegt, wird ein weiter Spam-Begriff angewandt, der auch Webseiten miteinschließt, die durch Manipulation der Suchmaschine gelistet sind.
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18. November 2008
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10.04.2008, Az.: 6 W 36/08
Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsschuldner ist auch verpflichtet Verletzungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte zu unterbinden, wobei ihm eine Überwachungspflicht zukommt. Dies gilt insbesondere innerhalb Internetverzeichnissen, deren Inhalte leicht nachzuvollziehen und zu überprüfen sind.
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14. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2006, Az.: 4 U 143/06
Unlautere und damit verbotene Wettbewerbshandlungen stellen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Preisnachlässe dar, für die die Bedingungen der Inanspruchname nicht klar und deutlich wiedergegeben sind.
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14. November 2008
Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 51/06
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.
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12. November 2008
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.11.2008, Az.: 14c O 223/08
Für die Abgrenzung des relevanten Marktes in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht gilt das sog. Bedarfsmarktprinzip, wonach sämtliche Anbieter des jweiligen Handels miteinzubeziehen sind, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stehen. Spezialfachhändler, die regelmäßig nicht über eine große Angebotsbreite verfügen, sind keine sinvolle Einkaufsalternative gegenüber Vollsortimenter. Auch das Internet stellt gegenüber einem Verkaufsladen keine sinnvolle Alternative für den Verbraucher dar.
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11. November 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 31.01.2008, Az.: I-20 U 151/07
Der heimliche Mitschnitt eines Kundentelefonats darf im Zivilprozess als Abwehrmittel verwendet werden. Daneben ist ein Anruf eines Telekommunikationsunternehmens beim Endkunden, der zu einem anderen Anbieter wechseln will, nicht grundsätzlich wegen einer Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis mit dem anderen Anbieter untersagt. Das Interesse sich die Kündigung vom Endkunden bestätigen zu lassen ist legitim und verstößt nicht gegen Wettbewerbsvorschriften.
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