Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Wettbewerbswidrige Werbung mit Champions League Karten
Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH
Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war.Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.
Zur Größe des Kleingedruckten
Urteil des OLG Stuttgart vom 07.04.2011, Az.: 2 U 170/10
Der Verweis innerhalb einer Werbung auf ein Testergebnis in einer Fachzeitschrift (z.B. Stiftung Warentest oder Öko Test) muss in hinreichender Schriftgröße gehalten sein. Als Regelwert ist hierbei eine Schriftgröße von 6 pt anzusehen, sofern nicht die besondere Gestaltung der Werbung (Farbe, Kontrast etc.) auch bei kleinerer Schriftgröße die hinreichende Lesbarkeit sicherstellt.(Un)zulässige Absprache zwischen Klinikärzten und Apothekern
Urteil des LG Freiburg vom 31.10.2012, Az.: 1 O 139/12
Zwischen den Ärzten einer Klinik und einem Apotheker, der Patienten der Klinik bei Entlassung mit Medikamenten versorgt, liegt keine unzulässige Absprache vor, sofern ein neutraler Dritter dazwischentritt. Vorliegend war der Dritte eine GmbH, die auf Anforderung der Ärzte per Telefax Rezepte an Kooperationsapotheken schickte, welche dann die zur Entlassung stehenden Patienten mit den entsprechenden Medikamenten belieferten.Informationspflicht über den Rang eines Testergebnisses
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.10.2012, Az.: 6 U 186/11
Werden Waren oder Dienstleistungen mit Qualitätsurteilen wie denen der Stiftung Warentest beworben, ohne über den erzielten Rang des Testergebnisses zu informieren, so stellt dies eine irreführende Werbung dar. Bei einem positiv bewerteten Produkt erwartet der angesprochene Verkehrskreis, dass das getestete Produkt nicht nur objektiv „gut“ ist, sondern auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat, und damit auch relativ gesehen im Test gut abgeschlossen hat. Das Interesse des Verbrauchers, über den Rang der Bewertung informiert zu werden, besteht auch dann, wenn das Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt.E-Zigarette: „Die gesündere Art zu rauchen“ wettbewerbswidrig
Urteil des LG Amberg vom 24.09.2012, Az.: 41 HK O 303/12
Der Werbeslogan „Die gesündere Art zu rauchen, die geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“ für die E-Zigarette „Clever-Smoke“ stellt eine irreführende Werbeaussage dar, da sie zur Täuschung geeignete Angaben hinsichtlich der Risiken enthält. Zwar trifft den Werbenden keine generelle Aufklärungspflicht über alle nur denkbaren Gesundheitsrisiken, jedoch erwecke die Werbung beim verständigen Durchschnittsverbraucher den unzutreffenden Eindruck, dass die „Clever-Smoke“ E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei.Zweigstellenbriefbogen
„Puten/Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ bei industrieller Herstellung irreführend
Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 7.11.2012, Az.: 9 S 1353/11
„Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ stellen irreführende Bezeichnungen dar, wenn die Produkte nicht aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern industriell hergestellt werden. Denn der verständige Durchschnittsverbraucher erwartet unmittelbar aus naturbelassener Geflügelbrust geschnittene Filetstreifen und gerade nicht, dass ein fein zerkleinerter Fleischanteil, der in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht wird, in Streifen geschnitten wird. Demnach sind die Bezeichnungen geeignet, über die tatsächliche Beschaffenheit und die Art der Herstellung des Fleisches zu täuschen.
