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Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
02. Dezember 2008
Urteil des KG Berlin vom 26.09.2008, Az.: 5 U 186/07
1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist. ...
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26. November 2008
Pressemitteilung Nr. 216/2008 des BGH zum Urteil vom 20.11.2008, Az.: I ZR 122/06
Es ist irreführend mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
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19. November 2008
Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1397/08
Für Werbeanrufe bei Verbrauchern ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich. Diese muss vorher eingeholt worden und gesetzeskonform sein, also den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen genügen. Allerdings darf nicht pauschal unterstellt werden, dass Inhalteanbieter von Mehrwertdienstnummern bei Untersagung eines bestimmten Kommunikationsmittels für deren Werbung auf andere Kommunikationsmittel ausweichen werden.
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19. November 2008
Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1331/08
Formularmäßig eingeholte Einverständniserklärungen im Wege des sog. Listbrokings stellen keine wirksame Einwilligung in Webreanrufe dar, denn es ist für die Verbraucher praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen kann.
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14. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2006, Az.: 4 U 143/06
Unlautere und damit verbotene Wettbewerbshandlungen stellen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Preisnachlässe dar, für die die Bedingungen der Inanspruchname nicht klar und deutlich wiedergegeben sind.
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07. November 2008
Pressemitteilung des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 223/05
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 108/2008 des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor. ...
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05. November 2008
Beschluss des LAG Kökn vom 14.08.2008, Az.: 7 Ta 270/07
Absetzbeträge gemäß § 115 I 3 Nr. 1 a) und Nr. 1 b) ZPO sind nicht aufeinander anzurechnen. Deshalb sind z. B. Kosten für ein Jobticket oder für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten zusätzlich zu dem pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen.
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05. November 2008
Beschluss des VG Hamburg vom 30.07.2008, Az.: 4 E 1996/08
Mietfahrräder mit Werbetafeln dürfen grundsätzlich ohne Sondernutzungserlaubnis auf Gehwegen abgestellt werden.
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05. November 2008
Beschluss des BVerfG vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08
Die in § 5 Abs. 1 bis 4 GlüStV geregelten Werbeverbote, insbesondere das Verbot der Glücksspielwerbung im Internet, sind nicht unangemessen. Das Verbot der Werbung in Fernsehen, im Internet oder per Telefon gemäß § 5 Abs. 3 GlüStV stützt sich darauf, dass mit der Nutzung dieser Medien nach Einschätzung der Länder eine besonders starke Anreizwirkung verbunden ist. Eine solche Art der Werbung ist jedoch unvereinbar mit dem Ziel der Glücksspiel- und Wettsuchtbekämpfung. Das staatliche Glücksspielangebot soll lediglich der Kanalisierung des menschlichen Spieltriebs dienen, nicht jedoch einen förderungs- und ausbauwürdigen Wirtschaftszweig darstellen.
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05. November 2008
Beschluss des VG Köln vom 07.08.2008, Az.: 1 L 872/08
Die im Wege des sog. Listbrokings von Drittunternehmen „angemietete" bzw. erworbene eingeholte (formularmäßige) Einverständniserklärungen, stellt keine wirksame Einwilligung in automatisierten Werbeanrufe dar. Diese vorformulierten Einwilligungserklärungen in spätere telefonische Werbeanrufe, die ein Kunde im Zusammenhang mit Geschäften bei anderen Unternehmen abgegeben hat, sind wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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