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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

02. Mai 2011

Lohnsteuerhilfeverein Preußen: Anforderung an die Werbung eines Vereins

Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 5/09

Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
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28. März 2011

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2011, Az.: 15 U 133/10 Die Verwendung eines bereits erschienen Titelbildes für eine Zeitschriftenwerbung begründet nicht in jedem Fall eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des auf dem Titel Abgebildeten. Wird der Eindruck vermittelt, dass die dargestellte Person  dem Produkt positiv gegenübersteht, liegt eine unzulässige Verwendung vor. Kommt lediglich zum Ausdruck, dass die Person regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der beworbenen Zeitschrift ist, handelt es sich nur um eine von der Pressefreiheit geschützte Information über die beworbene Zeitschrift.
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19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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25. November 2009

Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009, Az.: 5 U 35/08

Wettbewerbsverbände haben grundsätzlich Marktteilnehmer selbst abzumahnen. Die daraus entstehenden Kosten sind als Kostenpauschale erstattungsfähig. Reagiert der Abgemahnte daraufhin nicht, hat der Verband Klage zu erheben. Eine weitere, diesmal von dem Prozessvertreter des Verbandes erfolgte Abmahnung, ist nicht mehr erstattungsfähig, da sie nicht im mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegt und es auch an der Erforderlichkeit einer zweiten Abmahnung fehlt. So sieht das zumindest das Hanseatische OLG Hamburg und weicht damit von der Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG und den OLG München und OLG Düsseldorf ab. Folglich wird sich der BGH zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung damit in Zukunft beschäftigen müssen.
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16. November 2006

Telefonwerbung für „Individualverträge“

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: I ZR 191/03 1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen. 3. Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll. 4. Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
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19. Oktober 2006

Eine „Geld-zurück-Garantie“ muss Hinweise auf die Inanspruchnahme der Vergünstigung enthalten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.10.2006, Az.: 13 O 20/06 Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie u.a. Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angegeben werden. Das OLG Frankfurt am Main erachtete die Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie" dabei als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die "Geld-zurück-Garantie" muss deshalb klare und deutliche Hinweise enthalten, wie die Verbraucher in den Genuss der Vergünstigungen kommen können. Dies war im vom Gericht zu entscheidenenen Sachverhalt nicht der Fall, so dass ein Wettbewerbsverstoß bejaht wurde.
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06. Juli 2006

„Gehen Sie auf Nummer sicher“!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 244/05 Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist.
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29. Juni 2006

Streitwert bei Untersagung von Werbe-E-Mails

Urteil des OLG Koblenz vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06 Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Finanzmakler die weitere Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei untersagt wird, kann 10000 Euro betragen.
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27. April 2006

Zur Bewertung von Kundendaten als Geschäftsgeheimnis

Urteil des BGH vom 27.04.2006, Az.: I ZR 126/03 a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i.S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt. b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
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