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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

15. Oktober 2008

Zulässigkeit von Werbe-E-Mails

Urteil des LG Arnsberg vom 30.04.2007, Az.: 8 O 173/06
Urteil des LG Arnsberg vom 10.09.2007, Az.: 8 O 99/07
Daraus, dass ein Autohaus bei seinem Internetauftritt unter dem Menüpunkt Kontakt seine E-Mails-Adresse angibt, ergibt sich keine stillschweigende Einwilligung für Werbe-E-Mails. Verschickt ein anderes Unternehmen trotzdem Werbe-E-Mails, handelt dieses unlauter im Sinne von § 3 UWG.
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01. Oktober 2008

Datenweitergabe an Drittunternehmen ohne Einwilligung

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.02.2007, Az.: 2 U 132/06

1. Ein Unternehmen (hier: Telekommunikations-Dienstleister), das Daten einschließlich Bankverbindung seiner Kunden ohne deren Einverständnis an ein anderes mit ihm durch Provisionsvereinbarung verbundenes Unternehmen (hier: Lotterieeinnahmestelle) bewusst für dessen Wettbewerbszwecke weitergibt, kann gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 28 BDSG als Teilnehmer einer Wettbewerbswidrigkeit des Partnerunternehmens auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. ...
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18. September 2008

Eigenmächtiges Handeln eines Telekommunikationsanbieters wettbewerbswidrig

Urteil des LG Hamburg vom 27.03.2008, Az.: 312 O 340/07 Das Vorgehen eines Telekommunikationsanbieter, beim Verbindungsnetzbetreiber geänderte Vertragsverhältnisse für seine Kunden zu beantragen oder zu veranlassen, ohne, dass diese vom Verbraucher gewünscht oder bestellt wurden, stellt eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. 
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09. September 2008

Telefonwerbung ohne Einwilligung

Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.08.2008, Az.: 6 W 55/08

1. Der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, ist nach § 134 BGB nichtig. ...
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08. September 2008

Irreführende Werbung durch Mobilfunkanbieter

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 25.06.2008, Az.: 5 U 13/07

Die Werbung eine Mobilfunkanbieters mit den Hinweisen "Keine Grundgebühr" und "Kostenlose Mobilnummer mitnehmen" kann irreführend sein, wenn das Angebot unter bestimmten Prämissen mit weiteren Kosten durch eine "Administrationsgebühr" verbunden ist. Enthält nämlich eine Werbung nur "die halbe Wahrheit", so muss ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Hinweis führen...
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08. September 2008

Werbung für Telefondienstleistungen

Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: I ZR 51/05

a) Die Anforderungen an die Angabe von Preisen gemäß § 1 PAngV bestehen allein im Blick auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte, nicht auch für Produkte, die für die Verwendung der angebotenen oder be-worbenen Produkte erforderlich oder mit diesen kompatibel sind. ...
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02. September 2008

Produktnachfragen eines Wettbewerbers unter falschem Namen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 03.04.2008, Az.: 3 U 282/06

Die Nachfrage eines Wettbewerbers bezüglich Preis, Leistungskombination oder technischer Alleinstellungsmekmale unter falschem Namen kann nicht als unlauter angesehen werden, da dieses Vorgehen sich äußerlich durch nichts von einer regulären Kundennachfrage unterscheidet und so keine vertriebsbezogene Behinderung darstellt. Daneben liegt auch kein Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen und deren unbefugte Verwertung vor.
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02. September 2008

Call-by-call

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 30.10.2007, Az.: 2-18 O 26/07

Eine konkludente Einwilligung in Werbeanrufe zum Zweck des Wechsels des Telekommunikationsanbieters kann nicht aufgrund der Inanspruchnahme einer Call-by-call-Nummer angenommen werden, denn dabei kommt es dem Kunden gerade auf die einmalige Leistung ohne weitere Vertragsbindung an.
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01. September 2008

Telefonaktion

Urteil des BGH vom 28.06.2007, Az.: I ZR 153/04

a) Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist, wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs geeignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen. b) § 18 StBerG, der eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat, begründet kein generelles Gebot, bei Werbemaßnahmen die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" zu führen oder den vollen Vereinsnamen anzugeben.
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