„Innerhalb 24 Stunden“ ist nicht irreführend
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009, Az.: 4 U 19/09
Die Richter am OLG Hamm haben entschieden, dass die Aussage des Verkäufers "Original-Druckerpatronen innerhalb von 24 Stunden" im Rahmen einer Werbeanzeige dann nicht irreführend ist, wenn die Werbung mit einer weiteren Webseite verlinkt ist, auf der der Hinweis erscheint, dass für eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Bestellung bis spätestens 16.45 Uhr eingegangen sein muss.
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