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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

22. März 2012

Falsches Impressum

Beschluss des LG Ingolstadt vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12 

Das Impressum einer Webseite muss zwingend die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz dieser Behörde enthalten. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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22. März 2012

30.000 Euro Strafe für Fax-Werbung

Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 20.06.2011, Az.: 2-03 O 422/01 Verschickt ein Betriebsinhaber ohne Einverständnis des Empfängers Werbung per Fax, die zudem noch Informationspflichten im Fernabsatz verletzt, und wurden ihm deswegen bereits zwei Ordnungsmittelverfahren auferlegt, so muss er bei einem dritten Verstoß mit einem Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe rechnen. 19 Werbeschreiben kosten den Absender 30.000 Euro.
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21. März 2012

Überregionale Klagebefugnis

Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 229/10 a) Der Umstand, dass das Prozessgericht bei begründeten Zweifeln am (Fort)Bestehen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Abs. 4 UKlaG lediglich das Verfahren aussetzen kann, lässt die Notwendigkeit der Prüfung unberührt, ob die Prozessführung im konkreten Einzelfall vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist. b) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht daran gehindert, auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen.
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19. März 2012

Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet

Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 16.03.2012, Az.: 4 K 4251/11

Die Werbeaktion „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet“ stellt kein (grds. verbotenes) Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrage dar.

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14. März 2012

Cyber Monday

Urteil des LG Berlin vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11

Im Rahmen einer Werbeaktion am sogenannten „Cyber Monday“, müssen die von Amazon angebotenen Artikel, für mindestens des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss auf die begrenzte Stückzahl gesondert hingewiesen werden.

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13. März 2012

Was ist drin, im Cordon Bleu?

Urteil des VG Stuttgart vom 09.02.2012, Az.: 4 K 2394/11

Ist eine "Puten-Formschnitte Cordon Bleu" mit Putenschinken und Schmelzkäse gefüllt, obwohl auf der Packung lediglich Schinken und Käse angegeben sind, so liegt eine irreführende Angabe vor. Schließlich ist in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch- und Fleischerzeugnisse unter Nr. 2.31 festgelegt, dass es sich bei  Bezeichnungen ohne Hinweis auf die Tierart es sich um Teile von Schweinen handelt und Schmelzkäse muss gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 b als Schmelzkäsezubereitung gekennzeichnet werden.
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13. März 2012

Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Deutsche Bundestag hat am 02.03.2012 ein Gesetz verabschiedet, welches insbesondere 2 wichtige Konsequenzen für den Online-Fernabsatzhandel mit sich bringt: Zum einen wurde durch das Gesetz (in Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011) die sog. "Button-Lösung" in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen wurden die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmers bei Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern konkretisiert und erweitert.
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13. März 2012

Karstadt oder InterSport – Marktführer im Sportbereich

Pressemitteilung des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10

Eine Irreführung über die Marktführereigenschaft im Bereich Sport liegt erst dann vor, wenn der überwiegende Teil der Verbraucher dies fehlerhaft annimmt. Sportfachgeschäfte, die in einem Verbund auftreten, müssen vom Verbraucher als wirtschaftliche Einheit angesehen werden um sich als Marktführer zu bezeichnen.

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12. März 2012

Glücksspielverband

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 148/10 a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbandes grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt. b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht. d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.
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05. März 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Der von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebene Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ verstößt weder gegen ein von Dr. Oetker eingetragenes Designrecht noch liegt in seiner Vertreibung ein Wettbewerbsverstoß. Zum einen wird das Dr. Oetker-Produkt „Paula“ durch das Aldi-Produkt nicht nachgeahmt. Zum anderen liegt im Vertreib von  „Flecki“ keine vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung vor. Außerdem unterscheiden sich „Flecki“ und „Paula“ erheblich in der Maserung der Puddingmassen sowie in der Aufmachung und Verpackung voneinander.
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