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Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“
30. Oktober 2007
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07
Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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12. September 2007
Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07
Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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06. September 2007
Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007, Az.: 15 U 226/06
Ein Verkäufer kann von einem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) nicht verlangen und muss diese auch im Falle der bereits erfolgten Zahlung zurückerstatten, sofern der Verbraucher sämtliche in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren an den Verkäufer zurücksendet.
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08. August 2007
Urteil des LG Karlsruhe vom 08.08.2007, Az.: 13 O 76/07 KfH I
Gemäß § 357 Abs. 3 BGB hat der Verbraucher abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung nur dann zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist. Die Auffassung bei § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB handle es sich um eine allgemeine Vorschrift denen § 312 c Abs. 1 und Abs. 2 BGB als Spezialvorschriften auch bezüglich der Rechtsfolgen vorgingen, vermochten sich die Karlsruher Richter im Gegensatz zum OLG Hamburg (Beschluss vom 19.06.2007 - 5 W 92/07) nicht anzuschließen. ...
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05. Juli 2007
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.07.2007, Az.: 5 W 77/07
Aus den Bestimmungen des § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB lässt sich vom Gesetzgeber keine Pflicht für das Bereithalten eines Faxgerätes herleiten. Für einen rechtlichen Zwang für jeden Unternehmer, der einen Fernabsatzvertrag abschließen möchte, stets auch ein derartiges Kommunikationsmittel anschaffen und dieses ständig betriebsbereit halten zu müssen, hätte es eindeutiger gesetzgeberischer Vorgaben bedurft, die nicht bestehen.
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27. Juni 2007
Urteil des LG Leipzig vom 27.06.2007, Az.: 05 HK O 2050/07
Es ist zwar durch eine nachträgliche Belehrung in Textform wirksam das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzten, die gleichzeitige Belehrung in den ABG's über ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist jedoch nicht möglich.
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19. Juni 2007
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.06.2007, Az.: I-20 U 154/06
Im vorliegenden Urteil entschieden die Düsseldorfer Oberlandesrichter, dass der gewerbliche Weiterverkauf von Fußballeintrittskarten zulässig ist.
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23. April 2007
Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St
Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt.
Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
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15. April 2007
e-tail GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des
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15. März 2007
Urteil des OLG Hamm vom 15.03.2007, Az.: 4 W 1/07
Die Formulierung "Die Frist beginnt frühenstens mit Erhalt dieser Belehrung" ist nicht klar und verständlich und genügt nicht den Anforderungen der §§ 312 c, 312 d, 355 BGB. Zudem ist vorliegende Belehrung für den Verbraucher irreführend im Sinne des § 5 UWG.
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