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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. August 2008

Werbeanrufe bei Gewerbetreibende

Urteil des LG Hamburg vom 17.02.2004, Az.: 312 O 645/02 Ob und in wieweit der gewerbliche Anschlussinhaber bereit ist, telefonische Werbemaßnahmen hinzunehmen mit der Folge, dass die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Werbung zu bejahen ist, wird von dem Grad des Interesses abhängig gemacht, das der anzurufende Gewerbetreibende der jeweiligen Werbung entgegenbringt. Ein bloß allgemeiner Sachbezug zu seinem Geschäftsbetrieb vermag allerdings für sich allein ein ausreichend großes Interesse insoweit nicht zu begründen. ...
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28. August 2008

Unlauterkeit durch Rufanlehnung

Urteil des OLG Köln vom 31.08.2007, Az.: 6 U 42/07

Ein wettbewerbsrechtliches Unwerturteil kann auch bei Warenvergleichen entstehen, wenn und soweit durch die Art und Weise des Vergleichs die Behauptung der Gleichwertigkeit von Waren einhergeht und insbesondere die Rufanlehnung nicht durch ein Bedürfnis des Verkehrs nach Information und Aufklärung gerechtfertigt wird. 
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27. August 2008

„Abstracts“ als eigene schöpferische Leistung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2007, Az.: 11 U 76/06

Sind die wesentlichen Gedanken eines Originalwerkes in "Abstracts" stark komprimiert, vom ursprünglichen Aufbau entfernt wiedergegeben und enthalten sie wenig wörtliche Übernahmen, so gelten sie als eigene schöpferische Leistung und verletzen keine Urheber-, Marken-, oder Wettbewerbsrechte.
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26. August 2008

Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 197/05 Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.
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26. August 2008

Eros

Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 190/05

Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt...
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25. August 2008

40 Jahre Garantie

Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 221/05 Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat.
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24. August 2008

Inserate ohne Facharzt

Urteil des OLG Köln vom 15.08.2008, Az.: 6 U 20/08 Wirbt ein Arzt in den "Gelben Seiten" unter einer Rubrik, z.B. Plastische Chirurgie, mit einem "besonderen Leistungsangebot" ohne hierfür Facharzt zu sein, so stellt dies keinen Verstoß gegen § 27 Abs. 6 S. 1 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG dar.
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20. August 2008

Sachfremde Ziele eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Beschluss des KG Berlin vom 08.07.2008, Az.: 5 W 34/08

Für einen unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch infolge Missbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist es bereits ausreichend, wenn die Rechtsverfolgung zwar nicht gänzlich ohne jedewede wettbewerbsrechtlichen Interessen betrieben wird, die sachfremden Ziele jedoch überwiegen.
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19. August 2008

Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

Beschluss des SaarOLG vom 14.07.2008, Az.: 1 W 99/08 - 19 Wenn es einem Unternehmer aufgrund besonderer Dringlichkeit unzumutbar ist einen Mitbewerber wegen wettbewerbsrechtlicher Verletzungen vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst noch abzumahnen, entfällt die Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO. Eine solche besondere Eilbedürftigkeit kann dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Wettbewerbsverstoß, als die Gefahr seiner Begehung erkennbar wurde und aus objektivierter klägerischer Sicht ohne die sofortige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar ist.
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