Angaben zum Versand
Urteil des LG Bochum vom 10.02.2009, Az.: I-12 O 12/09
Wer gegen die Pflicht, die Höhe der Versandkosten für Lieferungen ins Ausland anzugeben, verstößt, handelt wettbewerbsrechtlich unlauter. Die nicht erläuterte Möglichkeit des versicherten bzw. unversicherten Versandes führt den Verbraucher in die Irre, da das Risiko des Versandes allein vom Unternehmer zu tragen ist. Zudem darf nicht mit der Selbstverständlichkeit, Originalware zu liefern, geworben werden.