Keine Werbung für Repetitorien in der Uni
Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.05.2009, Az.: 6 U 50/08 (Kart)
Keine Werbefläche in Gebäuden der Universität und des Studentenwerks an gewerbliche Repetitorien zu vermieten, ist ein zulässiger Boykottaufruf einer Uni an mit der Vermietung der Werbeflächen betraute Dritte. Dies dient dem berechtigten Interesse der Universität, Werbung von kommerziellen Repetitorien in ihrem Einflussbereich zu verhindern. Die Uni will ein Lehrangebot zur Verfügung stellen, dass es ermöglicht, das Studium ohne weitere Angebote zu bewältigen. Eine Erweiterung und Verbesserung der Ausbildung befugt die Uni, ihre bisherige Praxis in Bezug auf die Mieter der Werbeflächen zu ändern.