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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
13. Oktober 2009
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 14/07
Die Blickfangwerbung eines Telekommunkationsanbieters einen scheinbar kostenlosen Telekommunikationsvertrag anzubieten und lediglich im "Kleingedruckten" auf weitere folgende Kosten hinzuweisen, verstößt gegen die Preisangabenverordnung und ist somit irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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12. Oktober 2009
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 56/07
Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.
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12. Oktober 2009
Urteil des EuGH vom 6.10.2009, Az.: C-301/07
Der EuGH hatte die Frage zu klären, ob eine Gemeinschaftsmarke gemeinschaftsweit als „bekannte Marke“ im Sinne von Art. 9 Abs.1 Buchst. c der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke geschützt ist. Ausschlaggebend ist dabei die Auslegung der darin enthaltenen Formulierung "in der Gemeinschaft bekannt".
Nach dem EuGH ist eine Gemeinschaftsmarke dann als bekannt anzusehen, wenn Sie einem bedeutenden Teil des von den durch die Marke erfassten Waren und Dienstleistungen betroffenem Publikum bekannt ist.
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12. Oktober 2009
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 55/09
In der Alleinstellungswerbung gibt der Werbende vor, alleine eine Spitzenstellung im Bereich seiner Dienstleistung einzunehmen. Im vorliegenden Fall soll das Hörvermögen verbessert unterstützt werden, was durchaus mess- und nachprüfbar ist. Die Richtigkeit der Werbeaussage wird nicht dargelegt, so dass der Nachweis der besseren Leistung im Vergleich zu den Mitbewerbern fehlt. Zudem ist es in der Werbung für Hörgeräte als Medizinprodukte unzulässig so zu tun, als ob der Erfolg sicherlich eintreten wird.
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12. Oktober 2009
Urteil des EuGH vom 03.09.2009, Az.: C-534/07
Bei der Überprüfung einer verhängten Geldbuße aufgrund bilateraler Vereinbarungen ist der Verweis auf die Marktführerschaft ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung der tatsächlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten, Wettbewerber in erheblichem Umfang zu schaden, aber kein Hinweis auf die konkreten Auswirkungen der Zuwiderhandlungen auf den Markt. Ohne weitere Begründung darf aus der Umsetzung eines Kartells nicht gefolgert werden, dass dieses tatsächliche Auswirkungen auf dem Markt hat.
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12. Oktober 2009
Pressemitteilung des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 150/07
Das Angebot der Deutschen Telekom eine Mobilfunknummer eines beliebigen Mobilfunkanbieters bei Anrufen aus dem eigenen Festnetz auf eine Festnetznummer umzuleiten, ist wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Verbot der Vorinstanzen, da es in die Leistungen des Mobilfunkanbieters eingreift.
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12. Oktober 2009
Urteil des EuGH vom 08.09.2009, Az.: C-478/07
Die Schutzregelungen für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen haben einen abschließenden Charakter, so dass hier bilaterale Verträge zum Schutz der Ursprungsbezeichnung "Bud" zwischen zwei Mitgliedstaaten ihnen entgegenstehen. Durch solche abgeschlossene Verträge ist keine Gewährung eines Schutzrechts für eine als Ursprungsbezeichnung anerkannte Bezeichnung nach dem Recht eines Mitgliedstaates möglich. Es fehlt an einem Antrag auf Eintragung nach der Verordnung, die die Bezeichnung in der Gemeinschaft schützt.
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06. Oktober 2009
Urteil des KG Berlin vom 12.08.2009, Az.: 24 U 40/09
Die Klage eines niederländischen Glücksspielanbieters auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags ist nicht rechtsmissbräuchlich, selbst wenn sich dieser während eigener Geschäftstätigkeit nicht an diese Vorschriften hält. Gegen wettbewerbswidrige Verstöße vorzugehen kann vom Markt ausgeschlossenen Privaten nicht versagt werden, da die zusätzlich zur Marktteilnahme genommene Möglichkeit, Geschäftspraktiken staatlich ausgewählter Anbieter einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, verhältnismäßig nicht vereinbar ist.
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02. Oktober 2009
Pressemitteilung Nr. 201/2009 des BGH zum Urteil vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/09
Humorvolle und ironische Vergleiche in einem Werbespot sind innerhalb bestimmter Grenzen zulässig. Wenn der Werbende den Mitbewerber weder herabsetzt noch der Lächerlichkeit preisgibt und es sich bei der Darstellung somit lediglich um eine humorvolle Überspitzung handelt, handelt der Werbende nicht wettbewerbswidrig.
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02. Oktober 2009
Pressemitteilung des BGH Nr. 200/09 zum Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 7/09
In einem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, inwiefern sich natürliche Personen, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind, im Rahmen freiberuflicher Tätigkeiten auf Verbraucherschutzrechte berufen können. Die Verbrauchereigenschaft und die daraus resultierenden Rechte bei einem Rechtsgeschäft dürfen nur verneint werden, wenn in der Handlung objektiv und ausschließlich ein Handeln in Ausübung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zweifelsfrei zu erkennen ist.
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