Vertragsstrafe trotz wettbewerbsgemäßen Verhaltens
b) Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.
Pressemitteilung Nr. 252/2009 des BGH zum Urteil vom 10.12.2009, Az.: I ZR 46/07
Bei einer Patenterteilung muss der Antragsteller jeweils den aktuellen Stand der Technik anführen und für eine erfolgreiche Anmeldung gleichzeitig schlüssig erklären, dass seine eigene Erfindung etwaige Nachteile eines bereits bestehenden ähnlichen Patens umgeht oder besser löst. Der alte Patentinhaber kann gegen die Äußerungen über eventuelle Nachteile des alten Patents lediglich im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens vorgehen. Eine Unterlassungsklage auf ordentlichem Gerichtsweg kann dieser nur dann anstreben, wenn der neue Patentinhaber die nachteiligen Äußerungen auch außerhalb des Patenterteilungsverfahrens zu machen beabsichtigt.Pressemitteilung Nr. 36/2009 des LG München I vom 11.12.2009, Az.: 9 HK O 9435/09
Sparkassen dürfen die Abhebung von Geld an einem Bankautomaten mittels einer Kreditkarte einer Direktbank verweigern. Da eine lokale Sparkasse keine marktbeherrschende Stellung im bundesweiten Bankengeschäft einnimmt, handelt sie auch nicht unbillig behindernd gegenüber den Direktbanken.Pressemitteilung Nr. 251/2009 des BGH vom 11.12.2009, Az.: I ZR 195/07
Die Werbung für einen Preisnachlass in Höhe von 19 % zu einem bestimmten Tag ist eine grundsätzlich zulässige Verkaufsförderungsmaßnahme. Gilt der Preisnachlass jedoch nur für im Geschäft vorrätige und nicht für an diesem Tag bestellte Ware, muss dies dem Verbraucher in der Werbeanzeige klar und eindeutig mitgeteilt werden. Erfolgt kein deutlicher Hinweis auf die Einschränkung des Preisnachlasses, handelt das Unternehmen wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot wettbewerbswidrig.Urteil des OLG Hamm vom 12.11.2009, Az.: 4 U 93/09
Ein Mitbewerber der Konkurrenten v.a. mit dem Ziel abmahnt, Gebühren für die Abmahnung zu kassieren, anstatt für lauteren Wettbewerb zu sorgen, handelt rechtsmißbräuchlich.Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 121/09
Die Unterrichtung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz setzt unter anderem voraus, dass er die Belehrung in Textform erhält. Eine bloße Wiedergabe des Hinweises "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" auf der Webseite genügt mangels Perpetuierungsfunktion nicht. Gleichwohl schadet dies nicht, wenn der Verbraucher darüber hinaus eine Belehrung in Textform erhält. Insbesondere verstößt ein solcher Hinweis nicht gegen Wettbewerbsrecht, da ihm der Verbraucher unmissverständlich entnehmen kann, an welche Voraussetzungen der Fristbeginn geknüpft ist.Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 125/09
Im Rahmen einer Unterwerfungserklärung ist auf den spezifisch gewollten Inhalt der Erklärung abzustellen. Ähnliche, aber nicht irreführende Aussagen werden nicht wegen ihrer Ähnlichkeit erfasst.Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.10.2008, Az.: 6 W 143/08
Auch das OLG Frankfurt am Main unterscheidet zwischen "Bescheißen" oder "Verarschen" und bestätigt damit den Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.09.2008. Ein "Bescheißen" verbindet ein Kunde in der Regel mit einem betrügerischen Vorgehen. In einem "Verarschen" wird zwar auch regelmäßig ein herabsetzender Vorwurf gesehen, jedoch nicht in gleichem Maße wie bei einem "Bescheißen".