Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
„Falsch“bezeichnung schadet nicht!
Keine Irreführung durch Gebrauchtwagenangebot in falscher Suchrubrik einer Internethandelsplattform
Pressemitteilung Nr. 158/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 42/10
Die Einordnung eines Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung von über 100.000 km in die Suchkategorie "bis 5.000 km" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn sich die richtige Laufleistung bereits aus der Überschrift des Angebots ergibt.Kostenlos muss auch kostenlos sein!
Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010, Az.: 9 U 610/10
Ein „Sicherheitspaket“ darf nicht als kostenlos beworben werden, wenn es nach Ablauf von 6 Monaten kostenpflichtig wird, insoweit nicht von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Keine Werbung mit bezahlten Kundenbewertungen!
Urteil des OLG Hamm von 23.11.2010, Az.: I-4 U 136/10
Wird eine Produktbewertung aufgrund der Inaussichtstellung eines Rabattes abgegeben, so stellt diese eine wettbewerbswidrige „erkaufte“ Bewertung dar, insoweit auf die „Bezahlung“ nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
„Diplomarbeit kaufen“ – keine wettbewerbsrechtliche Irreführung
Urteil des OLG Köln vom 23.02.2011, Az.: 6 U 178/10
Bietet ein akademischer Ghostwriter seine legale Hilfe zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet an, so stellt die Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" im HTML-Quelltext seiner Internetseite keine wettbewerbsrechtliche Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar.Es kommt nicht alleine auf die Größe an!
Kommunikation & Recht: Mitbewerberbehinderung durch Marken-Ergänzung in gemeinsam genutztem Produkt-Angebot
Gentechnisch veränderter Honig
Zukünftig müssen alle Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände von Genpflanzen beispielsweise in Form von Pollen enthalten, vor Bereitstellung zum Handel geprüft und zugelassen werden. Auch wenn die Pollen einer genetisch veränderten Pflanze keinen genetisch veränderten Organismus darstellen, müssen nun Produkte wie Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, die derartige Stoffe enthalten, gesondert gekennzeichnet und überwacht werden. Zudem werden genaueste Überprüfungen notwendig sein, um festzustellen, ob es sich um gentechnisch veränderte Pflanzen oder um solche aus konventionellem oder ökologischen Anbau handelt.
Billiger Fußball für die Europäer
Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.