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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
19. September 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.08.2008, Az.: 9 U 24/07
Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt „Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt“, genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht. ...
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19. September 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.03.2007, Az.: I-18 U 163/06
Die Klausel eines Paketdienstes bei nicht antreffen des Empfängers das Paket an den Nachbarn abzuliefern und für das abgegebene Paket wegen eines evtl. Abhandenkommes nicht zu haften ist unwirksam. Da aufgrund der Rechts- und Umgangssprache keine genau Definition für "Nachbarn" vorhanden ist, fehlt es der Klausel an der notwendigen Klarheit und Verständlichkeit. Zudem benachteiligt sie, gleich wie eng oder wie weit man sie versteht, den Absender unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB.
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19. August 2008
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 04.07.2008, Az.: 6 W 54/08
Die Verwendung unzulässiger ABG-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr.11 UWG beanstandet werden, da diese als Marktverhaltensregeln einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle nach dem UWG offenstehen.
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15. Juli 2008
Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05
Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008
Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07
Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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16. Juni 2008
Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08
Im Fall einer Abweichung eines eBay-Anbieters mit seinen ABG von den eBay-AGB liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und somit ist ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben. Eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher enteht nicht allein dadurch, dass sich ein eBay-Anbieter die eBay-Plattform nebst deren AGB zu Eigen macht, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutzt.
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08. Februar 2008
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.02.2008, Az.: 3/12 O 157/07
Sowohl in Rechtsprechung als auch juristischer Fachliteratur besteht Streit darüber, inwieweit die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln auch wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Das OLG Frankfurt/Main hat bereits in der Vergangenheit dies bejaht (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.05.2007, Az. 6 W 61/07), ebenso das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 5 W 73/07). ...
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14. Dezember 2007
Urteil des LG Berlin vom 14.12.2007, Az.: 96 O 329/07
Gemäß §§ 355, 312c Abs. 1 S. 1 BGB besteht für einen Unternehmer die Pflicht, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Informationen über ein Bestehen oder Nichtbestehen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts zu informieren. Erforderlich dafür ist, dass der Verbraucher ohne gezielte Suche auf alle diesbezüglich relevanten Angaben stößt. Unter dem Link mit der Bezeichnung "AGB" über das Widerrufsrecht zu informieren genügt demnach nicht den Ansprüchen, da der durchschnittliche Verbraucher hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmer gestellte Vertragsbedingen erwartet und nicht eine gemäß § 312c Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Information.
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28. November 2007
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07
Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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02. November 2007
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07
Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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