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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

06. September 2012 Top-Urteil

Unlauterer Blogeintrag – Mitarbeiter wirbt für eigenen Arbeitgeber

© Stnazkul
Urteil des LG Hamburg vom 24.04.2012, Az.: 312 O 715/11

Ein von einem Mitarbeiter abgegebener positiver Beitrag bzgl. der Bewertung des eigenen Arbeitgebers in einem Internet-Blog stellt eine unlautere Handlung des Arbeitgebers dar, sollte der werbliche Charakter des Blogeintrages verschleiert werden. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter vorgibt, sich als Privatperson zu äußern, obwohl er tatsächlich für das Unternehmen werben möchte. Dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz aus einen Blogeintrag, der massiv zugunsten des Arbeitgebers formuliert ist, schaltet, um sich privat zu äußern, widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit.

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03. September 2012

LG Essen erteilt dem „Porno-Pranger“ eine Absage

Beschluss des LG Essen vom 30.08.2012, Az.: 4 O 263/12 Eine Rechtsanwaltskanzlei, die für die Erotik-Branche bundesweit sog. Filesharing-Abmahnungen ausspricht, kündigte die Veröffentlichung einer Gegnerliste an. Im Rahmen von Gegnerlisten, die nicht Werbezwecken dienen, überwiegt die Berufsausübungsfreiheit nicht das Recht einer Privatperson, nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zusammenhang zwischen dem Abmahnverfahren aus der Erotik-Branche und der Privatperson hergestellt wird und sie dadurch in ihrem sozialen Ansehen beeinträchtigt wird.
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22. Februar 2012

Klage gegen Unilever wegen Becel pro.activ

Wie das Verbraucherschutzunternehmen foodwatch berichtet, wurde gegen das Unternehmen Unilever wegen einer Werbeaussage bezüglich des Produkts Becel pro.activ eine Unterlassungsklage erhoben. Hintergrund ist eine Pressemitteilung von Unilever, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der Margarine gebe. Der Margarine wird zum Zwecke der Senkung des Cholesterinspiegels der Stoff Pflanzensterine zugesetzt, welcher allerdings unter Wissenschaftlern höchst umstritten ist.
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06. Juli 2006

„Gehen Sie auf Nummer sicher“!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 244/05 Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist.
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