Verbraucher nun besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung stärkt die Rechte der Verbraucher. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat. Während des Anrufs darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Am Telefon abgeschlossene Verträge über Zeitungen oder Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Verträge über Dienstleistungen, die am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden und bei denen nicht über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde, können künftig auch widerrufen werden. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Fall des Anbieterwechsels bedarf nun der Textform, wenn der neue Anbieter die Formalitäten regelt.