Betreibt ein Unternehmer in Deutschland einen eigenen Online-Shop, so hat er nicht nur die Vorschriften des Fernabsatzrechts, sondern neben vielen anderen Regelungen insbesondere auch die Normen des Wettbewerbsrechts zu beachten, um die Verfolgung von Rechtsverstößen durch die Konkurrenz zu verhindern. Die stetig steigenden Anforderungen an einen rechtskonformen Internet-Shop durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind dabei jedoch nicht nur wesentlich strenger als im „klassischen“ Ladenhandel, sondern für Internethändler kaum noch zu überblicken. Der folgende Artikel möchte daher anhand der im Jahr 2011 ergangenen Rechtsprechung im Bereich des eCommerce aufzeigen, welche aktuellen Entwicklungen Betreiber von Webshops beachten müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.
Der erste Teil unserer dreiteiligen Artikelserie beschäftigt sich mit der Werbung mit Produktbildern, Statt-Preisen, Garantien und dem Ort der Nacherfüllung sowie der sogenannten doppelten 40-Euro-Klausel.