Redaktionelle Werbung muss als Anzeige gekennzeichnet sein

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 08.04.2015 der Zeitschrift „ADEL aktuell“ die Verwendung einer redaktionell gestalteten Werbeanzeige untersagt. Damit bestätigte das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Baden-Baden. Die Richter sahen eine doppelseitige Anzeige zu einer Sonderverlosung der deutschen Fernsehlotterie als eine wettbewerbswidrige Verschleierung des werblichen Charakters nach § 4 Nr. 3 UWG an.