Bohlen scheitert mit Klage vor EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19.02.2015 die Klage von Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover abgewiesen. Weil die Zigarettenmarke „Lucky Strike“ mit dem Vornamen der beiden Prominenten Werbung gemacht hatte, klagten diese aufgrund einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.