Keine Rabattgewährung für EU-Versandapotheken bei Vertrieb verschreibungspflichtiger Medikamente in Deutschland
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss von Ende Februar 2014 (Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 72/08) der Gewährung von Rabatten und Boni bei EU-Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten, einen Riegel vorgeschoben. Bezieht ein Endverbraucher aus Deutschland ein verschreibungspflichtiges Medikament aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist dabei das deutsche Arzneimittelrecht anzuwenden, womit eine Gewährung von Rabatten nicht in Einklang zu bringen ist.