Abmahnungen aufgrund der Verwendung des markenrechtlich geschützten Begriffes „Black Friday“

Viele Händler in Deutschland erhielten dieses Jahr Abmahnungen aufgrund von Werbung mit dem Begriff „Black Friday“. Dass genau dieser Begriff markenrechtlich geschützt ist und nicht von jedem Unternehmen ohne Weiteres zu Werbezwecken verwendet werden darf, war vielen bis dahin nicht bewusst.