„New Deal for Consumers“: EU will Verbraucherschutz und dessen Durchsetzung stärken – Musterfeststellungsklage kommt in Deutschland
Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat ein Reformpaket auf den Weg gebracht, mit dem es den europäischen Verbraucherschutz stärken will. Neben der Einführung von Sammelklagen unter strengen Voraussetzungen, sollen Verbraucherschutz-Vorschriften für das Online-Geschäft mit Daten, dem Online-Geschäft mit greifbaren Produkten angeglichen werden. Unfairen kommerziellen Praktiken im Netz soll verstärkt entgegengetreten werden. Zum 01. November 2018 besteht in Deutschland die Möglichkeit Musterfeststellungsklage zu erheben und so einer Gruppe von Verbrauchern im Kollektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.