Änderung ElektroG: Herstellern und Vertreibern drohen Abmahnungen
Die Änderung des ElektroG vom 15.08.2018 birgt neue Risiken für Hersteller, aber auch Einzelhändler. Der Anwendungsbereich des ElektroG wurde drastisch erweitert und mit ihm die Registrierungspflicht für Hersteller und deren Produkte. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Abmahnungen rechnen. Da das Gesetz dazu dient, Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen und die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern, ist auch mit Abmahnungen von Umweltschutzverbänden zu rechnen.