Markenstreit um T1tan: Streit endet mit Vergleich

Immer mehr Anbieter von ortsbasierter Werbung beschweren sich über starke Umsatzeinbußen. Der Grund ist folgender: Die neue Datenschutzfunktion von iOS 13 fördert verstärkt die Sensibilität der Apple-User und weist demnach die Nutzer darauf hin, sobald eine App auf den Standort zugreifen möchte. Dadurch, dass das Targeting von App-Usern nunmehr deutlich erschwert wird, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das insgesamt für die Werbebranche hat.
Das Landgericht München I hat in einem Urteil erfundene Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Urlaubsportal Holidaycheck klagte gegen die ehemalige Firma Fivestar Marketing UG (aktuell Fivestar AG bR). Fivestar hat in der Vergangenheit Bewertungen von Menschen verkauft, die tatsächlich gar nicht in dem angegebenen Hotel oder Ferienhaus verkehrten. Es wurden lediglich falsche Bewertungen abgegeben, mit dem Ziel, positive Umsätze zu generieren.
Twitter möchte nun gezielt verhindern, dass Werbung auf Twitter verwendet wird, um politische Botschaften zu verbreiten. Twitter-Chef Jack Dorsey sei der Ansicht, dass politische Anzeigen, die als Werbung personalisiert verwendet werden, eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Demnach soll eine neue Regelung dazu beitragen, die Meinungsbeeinflussung, die aufgrund bestimmter Tweets zu sozialen oder politischen Themen entstehen kann, einzuschränken. Außerdem wird durch die neue Regelung deutlich, dass sich Twitter gegen den Konkurrenten Facebook stellt. Auch in Deutschland wären – was aus einem Transparenzbericht aus Facebook hervorgeht – seit März 2019 rund 130.000 Anzeigen mit politischen Inhalten geschaltet worden.
Das Tochterunternehmen Instagram hat bereits im Juni 2019 getestet, die Anzahl der Likes zu verbergen. Nunmehr plant Facebook, diese Idee auch auf Facebook auszuweiten. Dies soll vor allem dazu beitragen, sozialen Druck zu verringern. Zwischen Oktober 2011 und November 2017 sind weltweit 260 Menschen bei dem Versuch, das "optimale Selfie" aufzunehmen, zu Tode gekommen. Vermutet wird außerdem, dass dadurch, dass die Anzahl der Likes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, eine Art Wettbewerbssituation entsteht. Das bedeutet, dass eine Art Wettkampf entsteht, bei welchem derjenige als siegreich hervorgeht, der die meisten Likes erhält.
Das Geschäftsmodell der Werbeblocker muss sich bereits seit Jahren vor Gericht bewähren. Zuletzt stritt der Axel Springer Verlag mit der Kölner Eyeo GmbH, dem Anbieter des Werbefilters „Adblock Plus“, im April 2018 vor dem BGH um die Rechtmäßigkeit von Werbeblockern. Die Richter in Karlsruhe stuften Werbeblocker damals als rechtlich zulässig ein und wiesen die Klage des Axel Springer Verlags ab. Die gegen diese Entscheidung eingereichte Verfassungsbeschwerde blieb nun ebenfalls erfolglos: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des Axel Springer Verlags nicht zur Entscheidung an.
Google reagiert nun auf die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro, die vergangenes Jahr durch die EU-Kommission gegen den Internetgiganten verhängt wurde: Google dürfe das Betriebssystem Android nicht dazu nutzen, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen (Wir berichteten). In Zukunft soll für Nutzer deshalb die Möglichkeit bestehen, auch andere Suchmaschinen auszuwählen und als Standard-Browser festzulegen. Welche Suchmaschinen vorgeschlagen werden, soll im Wege eines Auktionsverfahrens bestimmt werden. An diesem Vorgehen wird jedoch starke Kritik geübt.
Mit Amazons Bestellknöpfen, den sogenannten „Dash-Buttons“, werden demnächst keine Bestellungen mehr möglich sein. Die WLAN-Bestellknöpfe ermöglichten Prime-Mitgliedern, per Knopfdruck verschiedene Alltagsartikel wie Waschmittel, Windeln oder Zahnpasta zu bestellen. Nun deaktiviert der Onlinehändler zum 31. August 2019 weltweit sämtliche Bestellfunktionen mittels Dash-Knopf.
Die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ ist in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Essig darf diesen Namen also nur tragen, wenn er tatsächlich in Modena hergestellt wurde. Ein deutscher Hersteller, der seit 25 Jahren auf Essig basierende Produkte aus Baden-Württemberg vertreibt, möchte nun wissen, ob auch die einzelnen Begriffe „Aceto“, „Balsamico“ und „Aceto Balsamico“ als geografische Angaben geschützt sind oder ob sie frei verwendbar sind. Eine erste Einschätzung über eine denkbare Entscheidung des EuGH liefert Generalanwalt Gerhard William Hogan in seinen Schlussanträgen.
Marketplace-Händler bei Amazon haben Grund zur Freude! Das US-Unternehmen hat auf Druck des Bundeskartellamts angekündigt, umfangreiche Änderungen an den Geschäftsbedingungen mit ihren Händlern vorzunehmen. Dadurch werden den Amazon-Händlern mehr Rechte eingeräumt. Im Gegenzug wird das im November 2018 eingeleitete Missbrauchsverfahren eingestellt.