Axel Springer Verlag unterliegt endgültig gegen Adblock Plus
Das Geschäftsmodell der Werbeblocker muss sich bereits seit Jahren vor Gericht bewähren. Zuletzt stritt der Axel Springer Verlag mit der Kölner Eyeo GmbH, dem Anbieter des Werbefilters „Adblock Plus“, im April 2018 vor dem BGH um die Rechtmäßigkeit von Werbeblockern. Die Richter in Karlsruhe stuften Werbeblocker damals als rechtlich zulässig ein und wiesen die Klage des Axel Springer Verlags ab. Die gegen diese Entscheidung eingereichte Verfassungsbeschwerde blieb nun ebenfalls erfolglos: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des Axel Springer Verlags nicht zur Entscheidung an.