Vertragsstrafe der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson wegen Verstoßes gegen Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Stefan Jönsson macht im Namen der H.C.W. GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe gegen unseren Mandanten geltend. Dieser soll sich nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben.