Abmahnung der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH durch die Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg wegen eines Verstoßes gegen die Registrierungspflicht und Herstellerangaben
Uns liegt eine Abmahnung der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg, vor. Unserem Mandanten wird dabei vorgeworfen, dass er gegen die Registrierungspflicht des ElektroG bei Leuchtkörpern und gegen Herstellerangaben verstoßen habe.