Abmahnung der Wettbewerbszentrale Hamburg wegen unzulässiger Werbe-E-Mail
Die Wettbewerbszentrale Hamburg mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich eine unzulässige Werbe-E-Mail versendet zu haben.
Die Wettbewerbszentrale Hamburg mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich eine unzulässige Werbe-E-Mail versendet zu haben.
Uns liegt ein Abmahnschreiben der Wettbewerbszentrale Hamburg vor, in dem unserem Mandanten wettbewerbswidriges Handeln aufgrund fehlender Grundpreisangaben in der Gallerieansicht vorgeworfen wird.