Abmahnung der Wettbewerbszentrale Dortmund wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund intransparenter und irreführender Einschränkung einer Rabattaktion
Abermals mahnt die Wettbewerbszentrale Dortmund einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen einer Rabattaktion wettbewerbswidrig verhalten haben.