Abmahnung der Flughafen München GmbH durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verbrauchertäuschung durch irreführende und unlautere Werbung
Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner mahnen unseren Mandanten im Auftrag der Flughafen München GmbH wegen einer angeblich irreführenden und unlauteren Werbeaussage ab. Dieser soll seinen angebotenen Parkservice am Münchener Flughafen widerrechtlich als „günstige Alternative“ beworben haben.