Abmahnung der ENERCON GmbH durch die Rechtsanwälte Eisenführ, Speiser und Partner wegen Markenrechtsverletzung an „Enercon“ und Unternehmenskennzeichenverletzung
Uns liegt eine Abmahnung der ENERCON GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Eisenführ, Speiser und Partner, vor. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, durch ihren Internetauftritt als auch durch ihr Dienstleistungsangebot die Rechte an der Marke „Enercon“ sowie dem Unternehmenskennzeichen verletzt zu haben.