Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Laut der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH soll unser Mandant seine Kunden falsch über die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe bestellter Ware aufklären.
Uns liegt abermals eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.</p
Uns liegt eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.
Unsere Mandantin hat am 09.08.2012 durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Abmahnung erhalten, wonach diese eine alte Widerrufsbelehrung verwende, die rechtlich veraltet sei und seit dem 05.01.2011 nicht mehr verwendet werden darf. Weiter wird unsere Mandantin aufgefordert den Verstoß zu beseitigen, andernfalls müsse diese mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, die mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Unsere Mandantin hat von der KVR Handelsgesellschaft mbH über deren Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer angeblich unerlaubten Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB erhalten.
Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Anja Röhr. Unser Mandant soll einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, indem sie unter anderem angeblich nicht die nötigen Hinweise im Sinne des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes erbracht hat.
Uns liegt eine Abmahnung der CLINTON Großhandels-GmbH durch die Rechtsanwälte von Nieding, Ehrlinger, Marquardt vor. Unsere Mandantschaft soll zugunsten des Gegners bestehende Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt und sich insoweit auch wettbewerbswidrig verhalten haben.
Unser Mandant erhielt von Rechtsanwalt Cojger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unser Mandant soll über die Internetplattform Xjuggler.de jugendgefährdende Filme angeboten haben, ohne die nach dem JuSchG erforderlichen Vorkehrungen eingehalten zu haben.