Abmahnung der Wettbewerbszentrale Berlin wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern
Die Wettbewerbszentrale Berlin mahnt einen unserer Mandanten wegen vermeintlich unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ab.
Die Wettbewerbszentrale Berlin mahnt einen unserer Mandanten wegen vermeintlich unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ab.
Uns liegt eine Abmahnung der EDV Systeme Worms GmbH, ausgesprochen durch die Boie & Hermann Rechtsanwälte, vor. In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, indem er unter anderem durch falsche Angaben über den Inhalt verschiedener Druckerpatronen-Sets die Verbraucher täuscht.
Uns liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich auf der Internetseite www.amazon.de wettbewerbswidrig verhalten zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung der deluxe Marketing UG, vertreten durch die Kanzlei Kötz & Fusbahn, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, insbesondere gegen das wettbewerbsrechtliche Täuschungsverbot, das Telemediengesetz und gegen die zivilrechtlichen Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung von Bashar Al-Rashid, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass in seinen Angeboten auf der Internetplattform eBay der erforderliche Link zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung fehle und er somit einen Wettbewerbsverstoß begehe.
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad, ausgesprochen durch die Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf eBay einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.
Es erreicht uns eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich im Rahmen seiner Angebote auf eBay wettbewerbswidrig verhalten zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH zur Bearbeitung vor. Die gegnerische Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft mbB macht hier gegenüber unserer Mandantin Ansprüche aus Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht geltend.
Bereits in der Vergangenheit berichteten wir im Rahmen unseres abmahnBAROMETERS mehrfach über die fragwürdigen Abmahnaktivitäten des Herrn Stefan Braun. Die durch die Binz Rechtsanwälte formulierten Vorwürfe lauteten beispielsweise, dass als Amazon-Händler keine Widerrufsbelehrung vorgehalten oder im Rahmen eines Online-Shops in vermeintlich unzulässiger Weise mit Selbstverständlichkeiten geworben werde. In einem Verfahren vor dem LG Köln liegt nun ein sehr erfreuliches Urteil vor: Offensichtlich sah die Gegenpartei, bestehend aus Herrn Stefan Braun und Rechtsanwalt Ernser für die Binz Rechtsanwälte, keine andere Möglichkeit sich aus der Affäre zu ziehen, als ein Versäumnisurteil über sich ergehen zu lassen.
Die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky mahnen einen unserer Mandanten im Namen der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA wegen angeblichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des FC Augsburg ab.