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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeversprechen“

26. Oktober 2017

Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ in Online-Vergleichsportal

© WoGi - Fotolia.com
Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2017, Az.: 3 U 208/15

Ein Verbraucher darf von einem Online-Vergleichsportal, das mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ wirbt, erwarten können, dass dieses Preise einer repräsentativen Anzahl von Anbietern aufzeigt. Dabei muss das Vergleichsportal unparteiisch und unbeeinflusst Angebote aufzeigen und darf nicht lediglich Angebote von Kooperationsunternehmen anzeigen, von denen das Portal für die Auflistung ihrer Angebote Provisionen erhält.

Die Werbeangabe, einen „objektiven Preisvergleich“ zu ermöglichen, deutet für den Verbraucher darauf hin, dass ihm entweder alle verfügbaren Angebote präsentiert werden oder dass die angezeigten Angebote zumindest durch einen neutralen Vorauswahlprozess bestimmt wurden. Folglich stellt die Werbung mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ eine irreführende Angabe dar, solange das Vergleichsportal ausschließlich Angebote von Kooperationspartnern aufzeigt.

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04. März 2016

Werbung für „dauerhaften Therapieerfolg“ einer Cellulite-Behandlung kann irreführend sein

© puhhha - Fotolia.com
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 20/14

Das Werbeversprechen "ausdrücklicher Therapieerfolge" und der vorbeugenden Wirkung für ein Produkt zur Behandlung von Cellulite ist irreführend, wenn die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolgs des Produkts wissenschaftlich nicht gesichert ist. Die Annahme der angesprochenen Verkehrskreise, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich unbegrenzt, ergibt sich dabei insbesondere aus der konkreten Darstellung der Wirkmechanismen der Therapie.

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