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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Onlinehandel“

05. September 2017

Erstellung von parallelen Artikeldetailseiten auf Amazon ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

Auf Amazon dürfen keine weiteren Artikeldetailseiten zu bereits bestehenden Artikelseiten angelegt werden. Ein solches Verhalten ist auch wettbewerbswidrig, da dadurch der unzutreffende Eindruck entsteht, ein Artikel sei auf Amazon nur bei dem einen Anbieter, der diese neue Artikelseite erstellt hat, erhältlich, obwohl es bereits ein existierendes Angebot mit mehreren anderen Anbietern gibt. Daneben sind Hinweise auf Produktprüfungen ebenfalls irreführend, sofern diese tatsächlich nicht durchgeführt wurden. Auch die Nennung eines falschen Datums, seit dem der Artikel bei einer Onlineplattform im Angebot ist, ist unzulässig.

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18. August 2017

Neue Artikeldetailseite, neues Glück?

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Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

a) Sofern im Rahmen des Vertriebs von Fahrrädern auf einer Internetplattform bereits eine Artikeldetailseite vorhanden ist, auf der sämtliche Anbieter und Preise miteinander verglichen werden können, stellt es eine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn dasselbe Produkt mit einer neuen Artikeldetailseite gekennzeichnet wird, auf der nicht ersichtlich ist, dass dieses Produkt auch andere Anbieter vertreiben.

b) Ein Produkt darf nicht unter der Angabe "geprüft nach EN-Standard" geführt werden, wenn tatsächlich eine neutrale Prüfung nie stattgefunden hat. Ein Verbraucher bevorzugt insofern qualitätsgeprüfte Produkte.

c) Die Produktangabe "0-0" täuscht über die betriebliche Herkunft der Ware, sofern bereits eine Herkunftsangabe "00" besteht.

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13. September 2016

Zur Frage der Zertifizierungspflicht von Onlinehändlern mit Bio-Lebensmitteln

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Beschluss des BGH vom 24.03.2016, Az.: I Zr 243/14

Der Verkauf von biologischen Erzeugnissen (hier: Angebot von Bio-Gewürzen durch einen Internetversandhandel) unterliegt dem Kontrollsystem der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, sodass bei einem Verstoß gegen diese Marktverhaltensregel eine unlautere und unzulässige geschäftliche Handlung vorliegt. Werden die Erzeugnisse allerdings direkt an den Endverbraucher abgegeben, muss sich der Unternehmer nicht dem Kontrollsystem unterwerfen. Vorliegend wird dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Online-Handels ein "direkter" Verkauf an den Endverbraucher gegeben ist.

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15. März 2016

„Gefällt Mir“-Button von Facebook auf Unternehmenswebseite ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Düsseldorf vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15

Die Verwendung des sogenannten "Like-Buttons auf einer unternehmerischen Webseite ist wettbewerbswidrig und stellt ein Verstoß im Sinne des § 3a UWG i.V.m. § 13 TMG dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich über die Erhebung der Daten und die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs aufgeklärt wurde und diesbezüglich keine Einwilligung erteilt hat. Dem steht es nicht entgegen, wenn der Betreiber der Webseite die Daten lediglich an Facebook weiterleitet und nicht zu eigenen Zwecken verarbeitet.

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26. Mai 2015

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Mehrfachabmahnungen

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Urteil des LG Düsseldorf vom 11.03.2015, Az.: 12 O 461/14

Mehrere Abmahnungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes (hier: sieben Abmahnungen in einem Zeitraum von drei Tagen) können rechtsmissbräuchlich im Sinn des § 8 UWG sein. Indiz dafür ist zum einen, wenn gleich gelagerte Rechtsverstöße vorliegen, die zu vergleichbaren Konsequenzen führen würden und mit der ersten Abmahnung bereits alle erforderlichen Verletzungstatbestände gegeben sind. Zum anderen, wenn für diese Abmahnungen gesondert Gebühren geltend gemacht werden. Folglich fehlt es am Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, da sich der Gläubiger von sachfremden Motiven leiten lässt.

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08. Mai 2015

Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Onlinehandel

© Axel Bueckert
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 187/14

Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt grundsätzlich beim Antragsgegner. Eine missbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist jedenfalls dann gegeben, wenn diese in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Antragstellers steht und dieser keine schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen außer der Gebührenerzielung verfolgt. So sprechen mehrere Abmahnungen in einem kurzen Zeitraum (vorliegend 3 Abmahnungen pro Monat), eine sehr geringfügige, wirtschaftliche Tätigkeit, nur sehr geringe Umsätze und Gewinne (vorliegend ein Umsatz von höchstens 17.500 € pro Jahr), das Unterfallen der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG des Antragsstellers sowie eine fehlende Eintragung im Handelsregister indiziell für einen Rechtsmissbrauch. Es obliegt dabei dem Antragssteller, diesen Rechtsmissbrauch durch Glaubhaftmachung zu widerlegen.

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